Volltext : ¬Die Elemente des gemeinen deutschen und hansestadtbremischen Privatrechts auf Grundlage der modernen Volkswirtschaft (1)

§.  4.  Individneller  Wille  und  Gattungswille.
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ihn  als  Gesetz  dem  individuellen  Willen  gegenüber  stehen,  welches
die  bewußten  Aeußerungen  dieses  beschränkt.
Wenn  wir  auch  nicht  mit  der  Schopenhauer'schen  Philosophie
den  Satz  aufstellen,  daß  jedes  Individuum  nothwendig  so  handele,  wie
es  handelt,  aus  dem  einfachen  Grunde  nicht,  weil  der  Mensch  sich  seiner
Handlungen  wegen  verantwortlich  fühlt  und  auch  von  jeher  deswegen
verantwortlich  gemacht  ist,  und  diese  anschauliche  Erkenntniß  eine
zehnmal  sicherere  Bürgschaft  für  die  Wahrheit  giebt  als  alle  begrifflichen ¬
  Deduktionen  es  vermögen,  so  haben  wir  doch  dem  Menschen
eine  weit  geringere  Wahlfreiheit  einzuräumen,  als  gewöhnlich  geschieht; ¬
  Völker  und  Staaten,  Religionen  und  Künste,  Mythen,  Sprache,
Wirtschaft  u.  s.  w.  entwickeln  sich  nach  bestimmten  Gesetzen,  welche
sich  der  individuellen  Willkür  vollkommen  entziehen,  also  für  das
Individuum  den  Charakter  von  Naturgesetzen  tragen.  Jedes  Einzelindividuum ¬
  bildet  mit  an  seinem  Volke,  an  seiner  Religion,  an  der
Firtschaft,  an  der  Sprache;  es  folgt  dabei,  soweit  ihm  bewußt  ist,
ganz  seiner  Willkür;  aber  wenn  hinterher  der  forschende  Menschengeist ¬
  dieses  sein  eigenes  Machwerk  überblickt,  so  sieht  er  mit  Staunen,
wie  in  all  dieser  Willkür  die  strengsten  unwandelbaren  Gesetze  geherrscht ¬
  haben.  Es  ist  der  unsichtbare  Wille  der  Gattung,  der  in
den  Jndividuen  ihnen  selbst  unbewußt  herrscht.
Aber  auch  schon  die  beschränkte  Wahlfreiheit  des  Individuums
giebt  ihm  die  Möglichkeit,  unter  Umständen  dem  Gattungswillen
entgegen  zu  handeln,  und  in  diesem  Gegensatz  gegen  die  individuelle
Wahlfreiheit  neunen  wir  den  Gattungswillen,  wie  dies  später  ausgeführt ¬
  werden  wird,  das  Recht.
Wir  sehen  nun  überall  im  Leben  in  allen  möglichen  Formen
den  Gattungswillen  nach  Gestaltung  ringen.  Wir  wollen  im  Folgen
den  in  der  Kürze  einige  der  wähtigsten  Erscheinungen  des  Gattungswillens, ¬
  wie  sie  uns  aus  dem  practischen  Leben  bekannt  sind,  überblicken. ¬

Die  unterste  Stufe  der  Erscheinung  des  Gattungswillens  ist
der  Nahrungstrieb  des  Einzelindividuums,  welcher  bei  dem  Menschen
als  vernunftbegabtem  Wesen  durch  die  Vernunft  beeinflußt,  erscheint  als
der  Trieb  des  Individuums,  sich  eine  ihm  in  allen  Beziehungen  zusa
gende  physische  Existenz  zu  schaffen,  daher  insbesondere  auch  als  Er
werbstrieb  ohne  Rücksicht  auf  das  augenblickliche  oder  nächstliegende  Bedürfniß, ¬
  wie  bei  den  Thieren.  Im  Nahrungstriebe  erhält  sich  die
            
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