Objekt : Ebel, Heinrich Theophil: Ueber den Ursprung der Frohnen und die Ausführbarkeit ihrer Aufhebung

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Die  größeren  Städte  standen  meistens  unmittelbar
unter  dem  Kaiser,  wären  durch  große  Privilegien  geschützt ¬
  und  hatten  sich  zu  einem  Besitz  von  Macht  und
Reichthum  emporgeschwungen,  der  sie  in  den  Stand  setzte,
nicht  blos  den  benachbarten  Edelleuten,  auch  den  Fürsten
selbst  Trotz  zu  bieten,  daher  fiel  die  Last  der  Besteuerung
um  soviel  härter  auf  die  kleinen  Landstädte  und  das
platte  Land.  Die  Fürsten  wandten  sich  Anfangs  nur
Bittweise  (was  schon  der  Name  Steuer  beweißt)  an  die
Landeigner  ihres  Gebiets,  an  den  Adel  und  die  Geistlichkeit,
die  allein  im  Besitz  des  Grund  und  Bodens  der  Ländereien ¬
  waren.  Der  Adel  verwilligte  die  Steuern  unter
der  Bedingung,  daß  sie  wieder  von  ihren  Bauern  erhoben
werden  dürften,  sie  selbst  aber  für  ihre  Hof-  und  StammGüter ¬
  die  Freiheit  von  aller  Besteuerung  ungekränkt
behielten.  Von  jeher  bestanden  die  Lasten  des  Adels  gegen ¬
  die  Fürsten  einzig  in  der  Kriegsfolge,  die  bei  den
beständigen  Kriegen  und  Fehden  lästig  genug  war.  Wie
die  Verhältniße  sich  änderten,  die  stehende  Militz  zudie -
  Kriegsfolge  abnahm,  gleichwohl  der  Adel  die  größten
und  hauptsächlichsten  Landeigner  blieben,  ihr  Eigenthum
also  den  ersten  Schutz  genoß,  hätten  sie  billig  zuerst  zu
den  Steuern  beitragen  sollen,  allein  die  Fürsten  waren  zu
schwach  und  der  Adel  noch  zu  mächtig,  als  daß  an  solche
Grundsätze  zu  denken  war.  Hieraus  entstand  ein  Herkommen, ¬
  daß  der  Adel  steuerfrei  sey,  welches  später
die  Reichsgesetze  selbst  anerkannten  und  festsetzten,  die
Fürsten  sollten  die  Steuern  nur  von  den  Classen  ihrer
Unterthauen  erheben,  von  welchen  sie  es  hergebracht  hät
ten.  An  die  Besteuerung  der  Klerisey,  die  von  jeher  steuer¬
            
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