RUCKBLICK.
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der Gesetzgebung als Grundprincip angenommen wurde.
Wir haben ferner gesehen, dass alle Neuerungen auf
den Gebieten der Wirtschaft, des Rechts und der Politik
von der Idee der Gleichberechtigung aller Gesellschaftsklassen ¬
zur Theilnahme an den Segnungen der Civilisation ¬
getragen waren. Allein wir haben auch gesehen,
dass das einfache Einreissen der alten rechtlichen
Schranken, welche früher die Gesellschaftsklassen getrennt ¬
hatten, ungenügend war, weder die rechtliche
Gleichheit von Arbeitgeber und Arbeiter zu verwirklichen, ¬
noch den Besitzlosen Antheil an der Civilisation
und deren Fortschritten zu sichern, dass nach Beseitigung ¬
der Verschiedenheit des Rechts die Verschiedenheit ¬
des Besitzes um so gewaltiger sich geltend
machte und die Gesellschaft nicht nur in zwei Klassen,
sondern die Angehörigen eines Volks in zwei Nationen
zu spalten im Begriffe war.
Heute sehen wir die Vortheile, welche das Einreissen ¬
der alten die Gesellschaftsklassen trennenden
rechtlichen Schranken gewährte, alle gewahrt. Die
Bahn, welche den Talenten und den durch Besitz
Starken damit eröffnet wurde, steht auch heute noch
offen, und ebenso wie im Laufe dieses Jahrhunderts die
ökonomisch Tüchtigsten sich in grosser Anzahl aus den
untersten Schichten der Gesellschaft in die höchsten zu
Macht und Ansehen emporgeschwungen haben, findet
noch heute solches Aufsteigen statt. Hierzu hat sich
wenigen Auserlesenen, die mit vortrefflichen ökonomischen ¬
ausgezeichnete moralische Eigenschaften verbinden, ¬
ein neuer Weg in dem Genossenschaftswesen