Objekt : Entwickelung der Territorial- und Verfassungs-Verhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins, vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit (300)

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Reg.  Bez.  Coblenz—Aremberg.
2)  In  den  Grafschaften  Kerpen  und  Kasselburg  an
der  Erft,  das  mit  Trier  gemeinschaftliche  Amt  Neukirchen, ¬
  das  Dorf  Gillenfeld  und  die  Herrschaft  Floringen
(3734  Seelen.)
3)  Die  Baronie  Commern  mit  der  Herrschaft  Harzheim ¬
  und  ½  der  Herrschaft  Mechernich  im  Herzogth.
Jülich  (1216  Seelen.
4)  Die  Herrschaft  Saffenburg  in  der  Eifel  (1544  S.),
bestand  in  den  Orten:  Mayschloß,  Dermen  nebst  Kloster
Marienthal,  Rech  und  Laach.
5)  Die  Grafschaften  Schleiden  und  Muringen  in  der
Eifel  (4887  Seelen.)
Die  Grafschaft  Schleiden,  v.  Jülich,  Luxemburg  und  einigen
kleinen  Herrschaften  umgeben,  hatte  eigne  Grafen  bis  zum  15ten
Jahrhundert.
Mit  einer  Schleidischen  Erbtochter  kam  sie  an  den  Grafen
Dietrich  v.  Manderscheid;  als  dessen  Linie  erlosch,  1593,  mit
des  letzten  Grafen  Schwester  an  den  Grafen  Philipp  von  der
Mark.
Dieses  Haus  hatte  wegen  Schleiden  auf  den  westphälischen
Kreistagen  Sitz  und  Stimme,  und  war  Mitglied  des  westphäl.
Grafen=Collegiums.
Zu  der  Grafschaft  gehörte  Schleiden,  ein  Schloß  und
Flecken,  nebst  einer  Anzahl  Dörfer.
(Ein  größeres  Detail  vermag  ich  noch  nicht  anzugeben.
Dieselben  Grafen  von  der  Mark  hatten  die  obenverzeichnete
Herrschaft  Saffenburg,  und  waren  auch  deshalb  Mitglieder ¬
  des  westphälischen  Grafen-Tollegiums.
Die  Linie  der  Grafen  von  der  Mark  in  der  Eifel  erlosch
mit  Ludwig  Engelbert  den  6ten  Oktober  1773.
Seine  Tochter  Louise  Margarethe  brachte  ihrem  Gemahl,
Herzog  Carl  v.  Aremberg,  Schleiden  und  Saffenburg  mit.
            
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