Volltext : Pachmann, Theodor von: ¬Die Verjährung nach dem allgemeinen bürgerlichen Rechte in Oestreich

Verbesserungen.
Seite  35,  Zeile  2  (st.  „Berichtigung")  —  Berechtigung.
»  36,  „  9  der  30.  Anmerk.  (st.  »von")  —  vor.
„  78,  „  3  »  19.  „  (st.  „mihi")  —  illi.
»  soll  das  Sternchen  erst  hinter
„  95,  „  2  dem „
  Unterscheidungszeichen,  zunächst  vor  dem  Worte
licet  stehen.
»  106,  in  der  20.  Anmerk.  (st.  „Gewehrsame")  —  Gewahrsame;
(st.  »L.  13.  §.  3.")  —  L.  3.  §.  13.
»  108  lautet  die  griechische  Stelle:  „gavei  de  voun  sgu
ur  oς  xi.
„  114,  Zeile  12  der  6.  Anmerk.  (st.  »L.  27.
—  L.  29.
„  118,  »  3  „  2.  „  (st.  „Eigenthümers")  —  Eigenthumes. ¬

„  122,  „  2  (st.  »possessio")  —  possesso.
»  132,  „  11  (st.  „erkennen")  —  verkennen;  Zeile  19  (st.
»  aus  den")  —  aus  der.
            
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