thumbs : Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 17 = [3.F.] Bd. 47 = Jg. 1849, Bd. 2 (1849))

Herzogthum
Braunsehweig.
Nachtrag
zu  dem  in  Band  16  der  N.  F.  der  Annalen  mitgetheilten -
  Falle:  Kindesaussetzung?  Kindestödtung?
oder  Kindesmord?
Aus  den  Akten.
In  dem  vorstehend  bezeichneten  Falle  handelte  es  sich,  wie  sich
die  Leser  unserer  Annalen  erinnern  werden,  namentlich  mit  um
die  Glaubwürdigkeit  von  Aussagen,  welche  die  Inquisitin  dem
sie  begleitenden  Gensd'arm  gemacht  haben  sollte  und  um  den  Widerspruch -
  zwischen  den  Aufzeichnungen  des  letzteren  und  ihren  eigenen
Aussagen.  Der  Güte  des  Herrn  Einsenders  dieses  Falles  verdanken
wir  zugleich  die  Mittheilung  mehrerer  Aktenstücke  aus  den  vor
Braunschweigischen  Gerichten  deshalb  gepflogenen  Verhandlungen, -
  von  denen  wir  die  wichtigsten  hier  als  nachträgliche
Belege  zu  den  Ausführungen  des  Vertheidigers  folgen  lassen.
1.  Aus  dem  Protokolle  v.  10.  Mai  1815,  über  die  Lokalbesichtigung -
  des  Ortes  der  begangenen  That.
(Vgl.  Bd.  XVI.  S.  76.
Der  Forstort  Gerichtsseite  liegt  eine  gute  halbe  Stunde  von
Wolfenbüttel  entfernt,  links  von  der  von  Wolfenbüttel  nach
Braunschweig  führenden  Chaussee,  auf  und  an  dem  sogenannten
Sternhausberge.
Derselbe  gehört  der  Herrschaft  und  wird  nach  Osten  hin
von  der  Braunschweiger  Chaussee,  nördlich  von  dem  Holze  der
Votage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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