Don Schwarze.
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Das Anklageerkenntniß und die Anklage haben diesen Beweis
für verfehlt angesehen, und es interessirt hier nicht, auf das Spe-
cielle desselben einzugehen. Wir bemerken nur noch, daß der An-
geschuldigte mit großer Entschiedenheit seine Unschuld versicherte.
Am 11. Oktober 1652 wurde Seyfert vor das Geschwornen-
gericht zu Torgau gestellt. Nach Schluß der Verhandlung wurden
den Geschwornen drei Fragen vorgelegt: 1) Ist Angeklagter, der
Zager Johann Gabriel Seyfert schuldig, den am 23. Mai 1852
erschossenen Förster Ollermann vorsätzlich und auch mit vorhergegan-
gener Ueberlegung gctödtet zu haben? Für den Fall der Ver-
neinung 2) Ist Angeklagter schuldig, bei Unternehmung des Wild-
diebstahls , um sich daran durch den Förster Ollermann nicht hin-
dern zu lassen, oder dessen Ergreifung zu entziehen, vorsätzlich den
Ollermann erschossen zu haben? Wenn auch diese Frage verneint
werden sollte: 3) Ist Angeklagter schuldig, am 23. Mai den O.
vorsätzlich, jedoch nicht mit Ueberlegung durch einen Schuß getödtet
zu haben? — Die Geschwornen verneinten die erste und bejahten
mit mehr als 7 Stimmen die zweite Frage, wodurch die dritte
Frage sich erledigte. Der Staatsanwalt beantragte ein Erkenntniß
auf Todesstrafe. Der Angeklagte zur Erklärung aufgefordert, sprach
sich folgendermaßen aus: „ich bin schuldig erklärt, und es liegt nichts
gegen mich vor;" und auf geeignete Belehrung: „wenn ich schuldig
bin, dann will ich sterben."
Der Gerichtshof erkannte auf Todesstrafe ; eine, vom Verthei-
diger eingewendete, einen angeblichen Formmangel rügende Nichtig-
keitsbeschwerde wurde durch Erkenntniß des Obertribunals zu Berlin
vom 10. Dezember 1852 verworfen, und die Vollstreckung des To-
desurtheils durch Allerhöchstes Confirmations-Rescript vom 26. Mai
1853 angeordnet. Seyfert betheuerte fortdauernd seine Unschuld,
wollte ein Begnadigungsgesuch nicht einreichen und verlangte seine
Entlassung.
Die Vorbereitungen der Hinrichtung waren getroffen, als bei
dem Gerichte angezeigt wurde, daß der Dienstnachfolger Ollermann's,
der Förster Schaf, ebenfalls und ziemlich an derselben Stelle, wo
Ollermann gefunden worden, meuchlings erschossen worden sei. Man
hielt nunmehr für angemessen, die Hinrichtung Seyfert's zu sistiren,
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