Metadaten : Staats-Archiv (Bd. 3 = H. 9/12 (1797))

I.  Besizuehmungen  in  Franken.
vom  17ten  März  1792  erhellet,  aus  der  Fraisch  selbst  Ansprüche -
  auf  die  ganze  Landeshoheit  herleitete:  Dieser  Grund  ist
aber  weder  allgemein,  noch  scheint  er  beruhigend.  Nicht  allgemein; -
  da  derselbe  nur  auf  dem  Brandenburgischen  Fraischbezirke -
  auwendbar  wäre."  Nicht  beruhigend;  da  die  Stärke  der
historischen  und  staatsrechtlichen  Gründe  wider  die  im  allgemeinen -
  aufgestellte  Frage:  ob  mit  der  hohen  fraischlichen  Obrigkeit
auch  die  Landeshoheit  verbunden  sey?  von  den  Rechtskennern
der  Verfassung  anerkannt  ist,  wobey  nicht  unangeregt  blieb,  daß
bey  diesem  Betragen  des  Kurhauses  selbst  eine  gewisse  Ungleichförmigkeit -
  im  angenommenen  Grundsatze  hervorleuchte,  da  die
Antrirts=Patente  auch  an  vielen  Orten  angeschlagen  wurden,
wo  andern  die  Fraischherrschaft,  nebst  allen  übrigen  Rechten  und
Befugnissen  unstreitig  zugehöre.  Weder  konnte  die  Konvenienz -
  in  Rücksicht  auf  Lage  und  Ründung,  wenn  man
diese  etwa  zum  Maaßstabe  des  Benehmens  annehmen  wollte.
über  den  Zweifel  beruhigen,  daß  die  Aemter  beyder  Fürstenthümer -
  bey  ihren  in  fremdem  Gebiete,  in  fremder  Fraisch,  un
ter  fremder  Dorfs=  und  Gemeindherrschaft  angesessenen,  von
dem  Umfange  besagter  Fürstenthümer  entfernten  einzeln  Amtsuntergebenen -
  vorgedachte  Regierungs=Antritts=Patente  an  den
Hausthüren  anheften  ließen.
Des  K.  von  Preußen  M.  ließen  bald  hierauf,  nämlich
am  10ten  Februar  1792  durch  ihren  Kurbrandenb.  Komitial=Gesandten -
  der  allgemeinen  Reichsversammlung  „die  —  wie  die
Worte  der  Erklärung  lauten  —  an  sich  unbezweifelte  Versicherung -
  ertheilen,  daß  Se.  K.  M.  von  P.,  als  nunmehriger
Landesherr  und  Besitzer  der  beyden  Fürstenth.  in  Franken,  A.
und  B.,  so  wie  es  bisher  geschehen,  also  auch  fernerhin  alles
anwenden  würden,  um  ihre  aus  dem  Reichsverbande  fließende
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Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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