Volltext : Anhang von Beyspielen zu der Anleitung zur Kenntniß der Vorschriften über die allgemeine Manipulation der Gerichtsstellen in den k. k. österreichischen Erbländern (200)

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hiervon  seit  24.  October  1826  bis
zum  Zahlungstage  laufenden  4procentigen -
  Interessen  zu  zahlen,  sondern ¬
  auch  die  Gerichtskosten  zu  ersetzen. ¬
  Daher  wird  von  mir  nachstehendes =
  Urtheil  mit  den  weiter  folgenden =
  Beweggründen  entworfen.
Von  dem  k.  k.  Stadt=  und
Landrechte  in  N.  als  vermög  hohen
Appellationsdecretes  vom  2.  Jänner
d.  J.  Zahl  6267  v.  J.  an  Stelle
des  k.  k.  Stadt=  und  Landrechtes
in  N.  delegirten  Gerichtsstand  wird
in  dem  Streite  zwischen  Mathias
Czichal,  Bürger  in  N.  unter  Ver  tretung =
  des  Doctors  N.  als  Kläger
eines,  und  zwischen  Johann  Beraun, ¬
  Bürger  in  N.  unter  Vertretung ¬
  des  Doctors  N.  Geklagten
anderen  Theiles,  auf  Leistung  eines
Ausweises  über  von  dem  Ersteren
an  Letzteren  abgegebene,  an  Jgnaz
Molak  abzuführende  Summe  von,  |  |
2000  fl.  W.  W.  oder  Rückstellung
dieser  Summe  von  2000  fl.  W.  W.
sammt  Jnteressen  und  Unkosten,
über  die  bis  einschließig  der  Duplik
verhandelten  und  am  12.  Juny
1829  inrotulirten  Acten  zu  Recht
erkannt:
Der  Geklagte  Johann  Beraun
sey  schuldig,  die  von  dem  Kläger
Mathias  Czichal  am  24.  October
1826  empfangenen  2000  fl.  W.  2
sammt  den  vom  24.  October  rückständigen =
  und  bis  zum  Zahlungstage =
  laufenden  4procentigen  Interessen ¬
  und  den  mit  Ausschluß  der
dem  Kläger  besonders  zu  vergütenden ¬
  Urtheilstaxe  auf  22  fl.  30  kr.
gemäßigten  Gerichtskesten  binnen
17  Tagen  vom  Tage  der  Zustellung
            
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