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hiervon seit 24. October 1826 bis
zum Zahlungstage laufenden 4procentigen -
Interessen zu zahlen, sondern ¬
auch die Gerichtskosten zu ersetzen. ¬
Daher wird von mir nachstehendes =
Urtheil mit den weiter folgenden =
Beweggründen entworfen.
Von dem k. k. Stadt= und
Landrechte in N. als vermög hohen
Appellationsdecretes vom 2. Jänner
d. J. Zahl 6267 v. J. an Stelle
des k. k. Stadt= und Landrechtes
in N. delegirten Gerichtsstand wird
in dem Streite zwischen Mathias
Czichal, Bürger in N. unter Ver tretung =
des Doctors N. als Kläger
eines, und zwischen Johann Beraun, ¬
Bürger in N. unter Vertretung ¬
des Doctors N. Geklagten
anderen Theiles, auf Leistung eines
Ausweises über von dem Ersteren
an Letzteren abgegebene, an Jgnaz
Molak abzuführende Summe von, | |
2000 fl. W. W. oder Rückstellung
dieser Summe von 2000 fl. W. W.
sammt Jnteressen und Unkosten,
über die bis einschließig der Duplik
verhandelten und am 12. Juny
1829 inrotulirten Acten zu Recht
erkannt:
Der Geklagte Johann Beraun
sey schuldig, die von dem Kläger
Mathias Czichal am 24. October
1826 empfangenen 2000 fl. W. 2
sammt den vom 24. October rückständigen =
und bis zum Zahlungstage =
laufenden 4procentigen Interessen ¬
und den mit Ausschluß der
dem Kläger besonders zu vergütenden ¬
Urtheilstaxe auf 22 fl. 30 kr.
gemäßigten Gerichtskesten binnen
17 Tagen vom Tage der Zustellung