Inhaltsverzeichnis : Jagemann, Ludwig von: ¬Die Anforderungen der Zeit an den Stand der Civilrichter

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Tuchtigkeit  der  Aspiranten  wird  also  gewiß  immer  Gegenstand  einer
gemeinschaftlichen  Berathung  des  ganzen  vorgesetzten  Collegiums
sein,  und  nach  dem  Ausschlag  der  Stimmenmehrheit,  nicht  nach
der  individuellen  Ansicht  des  Vorstandes,  muß  das  Gutachten
entworfen  werden.
§.  16.
Ein  anderes  Institut  existirt  noch  zuweilen,  worin  man  eine
Buͤrgschaft  für  die  Erziehung  guter  Richteramtscandidaten  finden
will,  das  Institut  nämlich  eines  zweiten,  oder  gar  wohl  dritten
Examens.  Examina  sind  aber  schon  an  und  für  sich  sehr  unsichere
Hülfsmittel  zur  Erprobung  geistiger  Elemente,  weil  alles  menschliche ¬
  Wissen  seine  Stärken  und  seine  Schwächen  hat  und  der
Zufall,  der  bei  Auswahl  der  Examenfragen  offenbar  dominus
regens  ist,  auch  bei  dem  tuͤchtigsten  Subjeet  auf  mehr  Schwaͤchen
als  Stärken  stoßen  kann,  wodurch  denn  unverdient  ein  unguͤnstiges ¬
  Vorurtheil  erweckt  wird.  Dessen  ungeachtet  wird  Jeder
einsehen,  daß  die  theoretische  Bildungsstufe,  oder,  hier  in  concreto,
der  Qualificationsgrad,  um  zur  juristischen  Praxis  zugelassen  zu
werden,  nicht  anders  ermittelt  werden  kann,  als  durch  solche
Prüfungen.  Nur  bleibt  dabei  noch  wuͤnschenswerth,  daß  mehr
mündliche,  als  schriftliche,  und  mehr  allgemeine,  als  specielle
Fragen  gestellt  werden,  indem  am  meisten  darauf  ankommt,  zu
erfahren,  ob  der  Examinand  eine  schnelle  Auffaßung  und  einen
raschen  Ueberblick  über  das  Gebiet  seiner  Wissenschaft  habe,  ob
wahrer  Beruf  oder  nur  der  Wunsch  einer  gesicherten  Existenz  die
erste  Aufforderung,  den  Staatsdienst  zu  suchen,  gegeben  habe,  ob
die  Rechtsgrundsätze  mehr  eine  Gedaͤchtnißanhaͤufung  oder  das
Product  freier  selbstthaͤtiger  Ueberlegung  sind,  mit  einem  Worte,
könnten.  Der  Preis  selbst  müßte,  je  nach  Umfang  der  zu  erwartenden
Arbeit  höher  oder  niederer  gestellt  werden  und  könnte  aus  dem  in  jedem
gut  eingerichteten  Staate  zur  Beförderung  der  Künste  und  Wissenschaften
vorhandenen  Fond  geschöpft  werden.  Auch  müßte  Jeder,  der  die  Frage
vorzüglich  gut  löst,  bei  der  höchsten  Staatsstelle  zur  Besserstellung  oder
Beförderung  empfohlen  werden.
            
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