104 pen-Abtheilungen -
mit eigener selbstständiger Kassenverwaltung ¬
an die Intendantur;
3) der sonstigen regimentirten Offiziere und MilitairAerzte ¬
an den Commandeur des Truppentheils.
Eine spezielle Instruction enthält die in der allgemeinen Verfügung
des Justizministers vom 12. August 1853 betreffend, die Ressort-Verhältnisse
der Militair-Behörden bei einer gerichtlichen Beschlagnahme von Gehältern
oder Pensionen der Offiziere und Militair-Beamten') enthaltene
Nachweisung
derjenigen Behörden und Personen, an welche die Requisitionen
wegen Vollstreckung der Execution gegen Offiziere und Beamte der MilitairVerwaltung ¬
auf Gehalts- und Pensions-Abzüge vom 1. Juli 1853 an
zu richten sind.
sind zu richten:
Die Requisitionen
—
A. Wegen der Abzüge von den
Bemerkungen.
an
Nr.
Gehältern.
—
des General-Inspecteurs des Milidas ¬
Allgemeine
tair-Erziehungs- und BildungsweKriegs=Departe ¬
-
und des Secretairs desselben,
ment des Kriegsdes ¬
Directors und der Beamten
Ministeriums.
der Ober-Militair ExaminationsCommission, ¬
der Beamten der Militair-StudienCommission, ¬
des General=Stabs=Arztes der Armee,
des katholischen und evangelischen
Feldprobstes
der Beamten des General-Auditoriats, ¬
der Zeug-Offiziere, Zeugschreiber
und Zeughaus-Büchsenmacher,
der nicht regimentirten Mitglieder
der Artillerie-Prüfungs-Commission,
des Inspecteurs der ArtillerieWerkstätte, ¬
10
der Directoren, Assistenten, Rendanten, ¬
Betriebs-Inspectoren und Materialienschreiber ¬
der Pulverfabriken,
111 des Miliair-Directors, Directions1) ¬
Allg. Verf. vom 10. August 1853. (J. M. Bl. S. 303); §. 141 des Regl.