Full text: Öconomisch-juristische Grundsätze von der Verwaltung des Domainenwesens in den preußischen Staaten (2)

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die beständigen, genau verzeichnet, und die darunter 
befindliche Naturalien *) zu Gelde gerechnet. Sind 
der Censiten und der Prästationsrubriken viele, so 
kann man von jeder Ortschaft oder von jeder Prästa 
tion eine besondre, und sodann eine Generalnachwei 
sung machen, sonst aber sich mit der letzteren begnü 
. 
gen. 
Die Ausmittelung der unbeständigen Gesälle ge, 
schiehet durch eine Fraktion ihres wirklichen Ertrages 
von mehreren Jahren aus den Manualien und Re 
gistern des Pächters gezogen, mit melchen man zum 
Uberfluß die Quittungsbücher der Unterthanen ver 
gleicht. Von einigen Arten der unbeständigen Ge 
fälle z. B. vom Schutz= und Spinngelde der Einlie 
ger, von der Wohnungsmiethe rc. pflegt man auch, 
der Au fälle wegen, ½ in Abzug zu bringen, obwohl 
dies eigentlich, wenn eine Fraktion zum Grunde liegt 
nicht nöthig scheint. Billig ist ein solcher Abzug da 
hingegen, wenn man noch gar keine zuverlässige Frak 
tion hat, oder die Manualien durch Zufall unvoll 
ständig sind. In solchem Falle muß man sich durch 
Ansetzung des letzten einjährigen Betrages, oder durch 
Vernehmung der Pächter, Wirthschaftsbedienten, und 
sonst davon Wissenschaft habenden Personen bestmög 
lichst zu helfen suchen. 
Auf jeden Fall, und besonders, wenn unbeständi 
ge Gefälle von mehrerlei Art vorhanden sind, ist es 
Jn der Kurmark soll der Hünerzehend und das Garnge 
spinnst in Natura abgeliefert werden. Kammerverordn 
vom 18. Derbr. 1776 und 16. Febr. 1755
	        
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