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die beständigen, genau verzeichnet, und die darunter
befindliche Naturalien *) zu Gelde gerechnet. Sind
der Censiten und der Prästationsrubriken viele, so
kann man von jeder Ortschaft oder von jeder Prästa
tion eine besondre, und sodann eine Generalnachwei
sung machen, sonst aber sich mit der letzteren begnü
.
gen.
Die Ausmittelung der unbeständigen Gesälle ge,
schiehet durch eine Fraktion ihres wirklichen Ertrages
von mehreren Jahren aus den Manualien und Re
gistern des Pächters gezogen, mit melchen man zum
Uberfluß die Quittungsbücher der Unterthanen ver
gleicht. Von einigen Arten der unbeständigen Ge
fälle z. B. vom Schutz= und Spinngelde der Einlie
ger, von der Wohnungsmiethe rc. pflegt man auch,
der Au fälle wegen, ½ in Abzug zu bringen, obwohl
dies eigentlich, wenn eine Fraktion zum Grunde liegt
nicht nöthig scheint. Billig ist ein solcher Abzug da
hingegen, wenn man noch gar keine zuverlässige Frak
tion hat, oder die Manualien durch Zufall unvoll
ständig sind. In solchem Falle muß man sich durch
Ansetzung des letzten einjährigen Betrages, oder durch
Vernehmung der Pächter, Wirthschaftsbedienten, und
sonst davon Wissenschaft habenden Personen bestmög
lichst zu helfen suchen.
Auf jeden Fall, und besonders, wenn unbeständi
ge Gefälle von mehrerlei Art vorhanden sind, ist es
Jn der Kurmark soll der Hünerzehend und das Garnge
spinnst in Natura abgeliefert werden. Kammerverordn
vom 18. Derbr. 1776 und 16. Febr. 1755