Metadaten : Öconomisch-juristische Grundsätze von der Verwaltung des Domainenwesens in den preußischen Staaten (1)

Drescherlohn  (wird  in  Natura  verabreicht,  und  ist
nach  dem  Umfang  der  Erndie  zu  berechnen).
An  Säcken:
Kornsäcke  pro  Wspl.  Aussaat  3  Säcke  à  4  Ellen.
Davon  wird  jährlich  einer  als  Abgang  gerechnet;
also  sind  4  Ellen  pro  Wspl  Aussaat  jährlich  anzunehmen. -

Zu  Saat=  und  Tragelacken  pro  Wspl.  Aussaat  jährlich =
  1  Elle.
Zu  Wollsäcken  pro  Stein  Wolle  1  Elle,  also  auf  100
Stück  Schaafe  im  Gemenge  6  bis  9  Ellen.  S.
S.  121.
Die  Elle  Sackleinwand  zu  einem  Werth  von  21
bis  3  ggr.  gerechnet.
Salz  Für  ein  Stück  Rindvieh  2  Mz.  Kochsalz  oder
Ctr  Steinsalz.  S.  106.
76
Für  100  Stück  Schaafe  4  Schfl.  Kochsalz  oder
2  Ctr  Steinsalz.  S.  119.
Zehrung  für  die  Knechte  und  WirthschaftsbedienAn =

bei  Reisen,  Kornfuhren  und  dergl.  nach  Verhältniß
der  Wirthschaft  —  15  bis  30  Rthlr.
Für  Holz  (Naturalbedarfs=Sätze  s.  Beil.  VII.)  ist
die  ortsübliche  Bezahlung,  Stamm=  und  Anweisegeld, =
  Schlagerlohn  nach  dem  Durchschnitt  der  Anzahl =
  Klaftern  zu  berechnen.  Die  Anfuhr  geschiehet
im  Dienst  oder  mit  dem  herrschaftlichen  Gespann.
Tagelohn  richtet  sich  nach  dem  Ueberfluß  oder  Mangel ¬
  der  Dienste,  und  ist  am  sichersten  aus  den  geführten ¬
  Rechnungen  zu  entnehmen,  ohngefähr  im
Voraus  aber  auch  nach  dem  Maaß  der  Arbeit,  den
dazu  erforderlichen  Tagen  (S.  §.  6.  9.  10.  13.  16.
außer  welchen  Arbeiten  für  allerlei  häusliche  Geschäfte, ¬
  Behandlung  des  Flachses,  der  Braachfrüchte, =
  u.  s.  w.  eine  Anzahl  Tage  nach  Verhältniß  der
Wirthschaft  anzunehmen  ist)  und  dem  üblichen  Tagelohn =
  zu  berechnen.
Anm.  Es  ist  bei  vorstehenden  Sätzen  nur  lediglich ¬
  von  dem  Bedarf  der  Vorwerker,  oder  Ackerwirthschaft ¬
  die  Rede.  Wo  sich  noch  andere
Wirthschaftszweige,  z.  B.  Brau=  und  Brennerei, =
  Ziegelei,  Fischerei  rc.  vorfinden:  da  muß
auf  diese  außerdem  gerücksichtigt  werden,  dessen
an  seinem  Orte  gedacht  ist,  und  wovon  im  Capitel =
  von  der  Veranschlagung  noch  mehreres  vorkommen =
  wird.
—
            
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