Drescherlohn (wird in Natura verabreicht, und ist
nach dem Umfang der Erndie zu berechnen).
An Säcken:
Kornsäcke pro Wspl. Aussaat 3 Säcke à 4 Ellen.
Davon wird jährlich einer als Abgang gerechnet;
also sind 4 Ellen pro Wspl Aussaat jährlich anzunehmen. -
Zu Saat= und Tragelacken pro Wspl. Aussaat jährlich =
1 Elle.
Zu Wollsäcken pro Stein Wolle 1 Elle, also auf 100
Stück Schaafe im Gemenge 6 bis 9 Ellen. S.
S. 121.
Die Elle Sackleinwand zu einem Werth von 21
bis 3 ggr. gerechnet.
Salz Für ein Stück Rindvieh 2 Mz. Kochsalz oder
Ctr Steinsalz. S. 106.
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Für 100 Stück Schaafe 4 Schfl. Kochsalz oder
2 Ctr Steinsalz. S. 119.
Zehrung für die Knechte und WirthschaftsbedienAn =
bei Reisen, Kornfuhren und dergl. nach Verhältniß
der Wirthschaft — 15 bis 30 Rthlr.
Für Holz (Naturalbedarfs=Sätze s. Beil. VII.) ist
die ortsübliche Bezahlung, Stamm= und Anweisegeld, =
Schlagerlohn nach dem Durchschnitt der Anzahl =
Klaftern zu berechnen. Die Anfuhr geschiehet
im Dienst oder mit dem herrschaftlichen Gespann.
Tagelohn richtet sich nach dem Ueberfluß oder Mangel ¬
der Dienste, und ist am sichersten aus den geführten ¬
Rechnungen zu entnehmen, ohngefähr im
Voraus aber auch nach dem Maaß der Arbeit, den
dazu erforderlichen Tagen (S. §. 6. 9. 10. 13. 16.
außer welchen Arbeiten für allerlei häusliche Geschäfte, ¬
Behandlung des Flachses, der Braachfrüchte, =
u. s. w. eine Anzahl Tage nach Verhältniß der
Wirthschaft anzunehmen ist) und dem üblichen Tagelohn =
zu berechnen.
Anm. Es ist bei vorstehenden Sätzen nur lediglich ¬
von dem Bedarf der Vorwerker, oder Ackerwirthschaft ¬
die Rede. Wo sich noch andere
Wirthschaftszweige, z. B. Brau= und Brennerei, =
Ziegelei, Fischerei rc. vorfinden: da muß
auf diese außerdem gerücksichtigt werden, dessen
an seinem Orte gedacht ist, und wovon im Capitel =
von der Veranschlagung noch mehreres vorkommen =
wird.
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