Volltext : Öconomisch-juristische Grundsätze von der Verwaltung des Domainenwesens in den preußischen Staaten (1)

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Die  vornehmsten  Theile  des  Pflugs*)  sind:  das
Pflugmesser  (Kolter,  Sech),  um  die  Furchen  abzuschneiden; ¬
  die  Pflugschaar,  welche  auf  dem  Haupt
und  der  Sohle  ruhet,  um  die  Furchen  abzuheben;
das  Streichbret,  welches  die  abgeschnittene  Furche
umkehrt;  die  Pflugsterzen  zum  Festhalten  und  Regieren ¬
  des  Pflugs;  der  Balken  oder  Grengel  und  die  Grengelkette, ¬
  zum  Flach-  und  Tiefstellen;  die  Leyer  mit
der  Leyerkette,  zum  breiten  und  schmalen  Stellen
des  Pflugs.  Auf  die  mehrere  oder  mindere  Schwere
des  Pflugs  kommt,  wie  man  gewöhnlich  glaubt,  eben
nichts  an,  wenn  er  sonst  nur  fest,  gerade  und  gleichmäßig ¬
  gebauet,  und  dauerhaft  ist.
Der  Haken,  ein  unvollkommner  Pflug  ohne
Räder  und  Vordergestell,  dient  mehr  zum  Aufreißen
und  Aufwühlen  des  Erdreichs,  als  um  regelmäßige
Furchen  damit  zu  ziehen.
Die  Egge,  ein  mit  eisernen  oder  hölzernen  Zähnen ¬
  (Zinken)  versehenes  Instrument  in  Form  eines
Gitters  von  länglich  viereckigter  Form,  dient  zur  Zerkleinerung ¬
  der  Erdklöße,  und  zum  Ebnen  des  Feldés,
zur  Bedeckung  des  ausgestreuten  Saamens  mit  Erde; ¬
  zum  Herausreißen  des  Unkrauts.  Das  Eggen
*)  Die  Vorzüge  dieses  oder  jenen  Pflugs  gehören  so  wenig
hieher,  als  die  Beschreibung  der  vielen  verschiedenen  Arten
Pflüge  und  Ackerwerkzruge,  oder  deren  abweichende  Provincial ¬
  Namen.  An  einer  zusammengestellten  und
deutlichen  Beschreibung  aller  verschiedenen  Pflüge  fehlt  es
noch;  auch  möchte  sie  schwer  zu  liefern  seyn.  Wer  sich  indessen ¬
  hierüber  näher  belehren  will,  dem  ist  besonders;
Germershausen  Hausvater  zu  empfehlen.
            
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