Metadaten : Stephan, Richard: ¬Der Schutz der gewerblichen Urheberrechte des In- und Auslandes

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5.  Kapitel.  Belgien.
geteilt.  Die  Patenterteilungen  sowie  alle  Veränderungen  in  der  Person
des  Inhabers  bezw.  des  Vertreters  werden  ebenso  wie  die  Erklärung  der
Nichtigkeit  und  die  Zurücknahme  des  Patentes  (im  Recueil  spécial  des
brevets)  bekannt  gemacht.
Nach  den  letzten  statistischen  Angaben  sind  1890:  4217;  1891:  4457;
1892:  5061;  1893:  5093;  1894:  5548  Patente  erteilt  worden.  Der  Patentschutz -
  befindet  sich  somit  in  dauernd  steigender  Tendenz.
Das  Fürstentum  Monaco  besitzt  keine  Gesetzgebung  zum  Schutze
des  gewerblichen  Eigentums,  abgesehen  von  den  Bestimmungen  der  §  281
und  284  seines  Strafgesetzbuchs,  durch  die  die  rechtswidrige  Benutzung
des  Waarenzeichens  eines  Änderen  mit  vier  Monat  bis  ein  Jahr  Strafarbeit -
  bedroht  ist.
            
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