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5. Kapitel. Belgien.
geteilt. Die Patenterteilungen sowie alle Veränderungen in der Person
des Inhabers bezw. des Vertreters werden ebenso wie die Erklärung der
Nichtigkeit und die Zurücknahme des Patentes (im Recueil spécial des
brevets) bekannt gemacht.
Nach den letzten statistischen Angaben sind 1890: 4217; 1891: 4457;
1892: 5061; 1893: 5093; 1894: 5548 Patente erteilt worden. Der Patentschutz -
befindet sich somit in dauernd steigender Tendenz.
Das Fürstentum Monaco besitzt keine Gesetzgebung zum Schutze
des gewerblichen Eigentums, abgesehen von den Bestimmungen der § 281
und 284 seines Strafgesetzbuchs, durch die die rechtswidrige Benutzung
des Waarenzeichens eines Änderen mit vier Monat bis ein Jahr Strafarbeit -
bedroht ist.