Volltext : Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts (1)

Vorrede
zur  fünften  Ausgabe.
Es  ist  eine  Erfahrung,  die  jeder  Schriftsteller  bezeugen  wird,
daß  erst,  wenn  ein  Werk  gedruckt  vorliegt,  die  Fehler  desselben ¬
  in  ihrer  ganzen  Stärke  dem  Verfasser  klar  werden.  Der
Verfasser  des  vorliegenden  Werkes,  das  jetzt  in  der  fünften
Ausgabe  erscheint,  hat  diese  Erfahrung  eben  so  gemacht.
Sein  der  Erforschung  und  Verbreitung  der  Wahrheit  geweihtes ¬
  Streben  hat  ihn  von  jeher  angetrieben,  wenn  eines
seiner  Werke  gedruckt  war,  jene  aus  den  schwarzen  Buchstaben ¬
  mahnende  Stimme  zu  benutzen,  und  darauf  zu  denken,
wie  das  Werk  verbessert  werden  kann.  Die  Rathschläge  und
Belehrungen  der  Freunde  aufsuchend,  die  tadelnden  Worte  der
Feinde  nicht  gering  schätzend,  und  das,  was  in  ihnen  wahr
ist,  wohl  erwägend,  sucht  der  Verfasser  nach  seinen  Kräften
jede  mögliche  Verbesserung  seinem  Werke  zu  geben.  Seit  dem
Jahre  1831  ist  dem  Unterzeichneten  mannigfaltige  Gelegenheit
            
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