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Mögen darum diejenigen, welche wie mit einem
Zauberschlage die Oeffentlichkeit eingeführt haben
wollen, diejenigen, welche noch zugleich Anträge
auf Verminderung der Advokaten machen, wohl erwägen, ¬
was vorerst Noth thut, damit nicht das
neue ehrwürdige Institut der Oeffentlichkeit, höchst
einflußreich da, wo es unter passenden Umgebungen
in den gehörig dazu vorbereiteten Boden mit Ernst
und in wahrer Ausdehnung verpflanzt wird, dem
Volke, dem Wunderdinge versprochen worden, zum
Gespötte werde, und den Sinn für wahre Publizität ¬
vertilge. Mögen vor allem unsere Reformatoren ¬
dahin wirken, daß vorerst Collegialverfassung
aller Gerichtshöfe im Sinne des den Germanen eingebornen ¬
Rechtsgefühls wieder eingeführt werden!
Mögen besonders diejenigen, welche uns die Trefflichkeit ¬
der Untersuchungsmaxime preisen, welche
von der Belebung der Mündigkeit des Volks, von
der Vernichtung der Advokatenherrschaft, von der
Einführung der Mündlichkeit sprechen, die Gefahr
erwägen, welche nothwendig aus den neuen Einrichtungen ¬
da hervorgeht, wo sie den ihrer Natur
widersprechenden Einzelnrichtern angepaßt werden
sollen. Man schien zu vergessen, daß in Preußen
durch ein wohlberechnetes Ineinandergreifen der verschiedenen ¬
bei der Prozeßführung thätigen und einander ¬
controlirenden Personen, und durch die Kollegialeinrichtung ¬
das Untersuchungsprinzip den größten
Theil der Nachtheile verliert, welche da störend hervortreten ¬
müssen, wo sich selbst überlassene Einzelnrichter ¬
die Justiz verwalten sollen. Durch das Bisherige ¬
soll jedoch nicht behauptet werden, daß es
nicht Fälle gebe, in welchen die Entscheidung durch
Einzelnrichter zweckmäßiger als durch Collegialgerichte ¬
bewirkt wird, wovon unten bei der Ausdehn¬