Volltext : ¬Der gemeine deutsche bürgerliche Prozeß in Vergleichung mit dem preußischen und französischen Civilverfahren und mit den neuesten Fortschritten der Prozeßgesetzgebung (2)

den  rechtsgelehrten  Juristen  nicht  ehrenvoll,  theils
wegen  der  geringeren  Zahl  der  vorkommenden  Prozesse
nicht  einträglich  genug,  es  kamen  daher  keine  neuen
gelehrten  Beisitzer  in  die  Untergerichte  auf  dem  Lande,
die  alten  Schöppen  paßten  nicht  mehr  zu  dem  neuen
Verfahren,  die  Fürsten  selbst  hatten  seit  der  Zeit
als  alle  Beamten  besoldet  wurden,  keine  Lust  und  nicht
Geld  genug,  gelehrte  Gerichtsbeisitzer  für  jedes  Untergericht ¬
  zu  besolden,  und  so  bildete  sich  allmählig  die
Einrichtung  der  Einzelnrichter  als  Richter  erster  Instanz ¬
  aus,  die  wir  jetzt  noch  in  einem  großen  Theile
Deutschlands  bald  von  dem  Regenten,  bald  von  einem
Patrimonialgerichtsherrn  angestellt,  bald  mit  Polizeigewalt, ¬
  Civil-  und  Criminaljurisdiktion  versehen,
bald  nur  als  Richter,  bald  allein  nur  mit  Zuziehung
eines  Schreibers,  bald  mit  zwei  Beisitzern  die  Rechtspflege ¬
  üben  sehen.  Vergeblich  aber  muß  jede  Verbesserung ¬
  des  Verfahrens  erscheinen,  so  lange  diese
Einzelnrichter  die  ordentlichen  Richter  erster  Instanz
sind.  Nur  die  Collegialverfassung  entspricht,  wie  in
neuester  Zeit  v.  Feuerbach3)  trefflich  gezeigt  hat,
der  Gerechtigkeit.  —  Einzelnrichter  sind  zu  leicht
taugliche  Werkzeuge  des  Despotismus,  und  sind
unverträglich  mit  der  Würde  der  Gerechtigkeit,  die
nicht  in  Meinungen  eines  Einzelnen,  oft  den  Orakelsprüchen ¬
  gleichend,  besteht,  sie  werden  um  so  gefährlicher, ¬
  jemehr  derjenige,  welcher  allein  und  unumschränkt ¬
  dasteht,  zu  leicht  verleitet  wird,  seine
Gewalt  zu  mißbrauchen;  sie  sind  aber  doppelt  gefährlich ¬
  an  allen  Orten,  wo,  wie  v.  Feuerbach
treffend  sagt,  der  Richter  noch  in  der  rechten  Hand
den  Richterstab,  und  in  der  linken  den  Stecken  der
politischen  Gewalt  sammt  der  Polizeigeisel  führt.
3)  Betrachtungen  S.  361.
            
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