Vorrede.
Schon seit längern Jahren hatte ich während meiner frühern
Beschäftigung als Anwalt und Richter dem Colonatsrechte als einem ¬
der wissenschaftlich und practisch interessantesten Theile des deutschen ¬
Rechts eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die nächste
Veranlassung zu der gegenwärtigen Schrift, deren erste Abtheilung
ich hiermit veröffentliche, gab aber der Umstand, daß mir durch die
Güte meines Collegen, des Herrn Geheimen Regierungsraths Petri
eine von ihm während seiner langjährigen frühern Stellung an
beiden Obergerichten hierselbst angelegte Sammlung von hiesigen ¬
und Facultäts=Erkenntnissen zur literarischen Benutzung mitgetheilt ¬
wurde, deren größerer Theil sich auf Fälle aus dem Colonatsrechte ¬
bezog. Ich würde mich vielleicht darauf beschränkt haben,
diese Erkenntnisse, nach weiterer Vervollständigung systematisch geordnet ¬
und mit Bemerkungen versehn, dem Drucke zu übergeben.
Ein näheres Studium der bezüglichen Literatur und die gleichzeitige
Zusammenstellung des sich von mehreren Seiten in der Nähe darbietenden ¬
Stoffs, wozu unter andern eine Anzahl alter Salbücher
und eine wenn auch ungeordnete doch in mehr als 800 Abschriften
und Auszügen namentlich älterer Protocolle und Entscheidungen der
Regierungs=Canzlei sich auf die verschiedenartigsten Gegenstände des