Volltext : ¬Das Colonatsrecht (1)

Vorrede.
Schon  seit  längern  Jahren  hatte  ich  während  meiner  frühern
Beschäftigung  als  Anwalt  und  Richter  dem  Colonatsrechte  als  einem ¬
  der  wissenschaftlich  und  practisch  interessantesten  Theile  des  deutschen ¬
  Rechts  eine  besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet.  Die  nächste
Veranlassung  zu  der  gegenwärtigen  Schrift,  deren  erste  Abtheilung
ich  hiermit  veröffentliche,  gab  aber  der  Umstand,  daß  mir  durch  die
Güte  meines  Collegen,  des  Herrn  Geheimen  Regierungsraths  Petri
eine  von  ihm  während  seiner  langjährigen  frühern  Stellung  an
beiden  Obergerichten  hierselbst  angelegte  Sammlung  von  hiesigen ¬
  und  Facultäts=Erkenntnissen  zur  literarischen  Benutzung  mitgetheilt ¬
  wurde,  deren  größerer  Theil  sich  auf  Fälle  aus  dem  Colonatsrechte ¬
  bezog.  Ich  würde  mich  vielleicht  darauf  beschränkt  haben,
diese  Erkenntnisse,  nach  weiterer  Vervollständigung  systematisch  geordnet ¬
  und  mit  Bemerkungen  versehn,  dem  Drucke  zu  übergeben.
Ein  näheres  Studium  der  bezüglichen  Literatur  und  die  gleichzeitige
Zusammenstellung  des  sich  von  mehreren  Seiten  in  der  Nähe  darbietenden ¬
  Stoffs,  wozu  unter  andern  eine  Anzahl  alter  Salbücher
und  eine  wenn  auch  ungeordnete  doch  in  mehr  als  800  Abschriften
und  Auszügen  namentlich  älterer  Protocolle  und  Entscheidungen  der
Regierungs=Canzlei  sich  auf  die  verschiedenartigsten  Gegenstände  des
            
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