Metadaten : Klein, Peter: Untergang der Obligation durch Zweckerreichung

I.  Das  Problem.
17.  In  der  Stadt  B.  bestanden  zwei  Dienstmannsinstitute ¬
  des  X.  und  Y.  X.  pflegte  seinen  Angestellten  eine
Konventionalstrafe  von  100  Mk.  aufzuerlegen,  falls  sie
binnen  Jahresfrist  nach  ihrem  Austritt  in  das  Institut  des
Y.  eintreten  würden.  Z.,  ein  Angestellter  des  X.  tritt  am
1.  Okt.  1903  aus.  X.  gibt  am  1.  Nov.  1903  sein  Institut  auf.
Besteht  nun,  wenn  Z.  nach  dem  1.  Nov.  1903  —  etwa  am
5.  Dez.  1903  —  sich  von  Y.  anstellen  lässt,  für  X.  eine
Forderung  auf  Leistung  der  10o  Mk.  Konventionalstrafe?
Wenn  nicht,  warum  ist  sie  erloschen  ?18—19)
Historische  Überlieferung  des  Problems.
§  2.
In  den  Quellen  des  römischen  Rechts  werden  Fälle
20
des  Untergangs  der  Obligation  durch  Zweckerreichung
—--  ———
**)  Vgl.  Hartmann  a.  a.  O.,  S.  60  Anm.  8.
*)  Die  vorhin  aufgezählten  Fälle  gehören  nicht  alle  zu  dem  Problem
der  Zweckerreichung.  Aber  dieses  Problem  wird  nur  dann  klar  erkannt,
wenn  es  gegen  verwandte  Probleme  scharf  abgegrenzt  wird.
20)  Einige  Beispiele  zum  Beleg  und  zur  Beleuchtung.
l.  34  §  8  D.  30.  Et  multo  magis  hoc  dicendum  est,  si  duobus
testamentis  mihi  eadem  res  legata  sit,  sed  alter  me  restituere  rogaverit  vel
ipsam  rem,  vel  aliud  pro  ea,  aut  si  sub  conditione  legasset  dandi  quid  pro
ea:  nam  hactenus  mihi  abesse  res  videtur,  quatenus  sum  praestiturus.  (Vgl.
Hartmann,  a.  a.  O.  S.  99.)
1.  17  D.  44  7.  Omnes  debitores,  qui  speciem  ex  causa  lucrativa  debent,
liberantur,  cum  ea  species  ex  causa  lucrativa  ad  creditores  pervenisset.  —
Traditum  est,  duas  lucrativas  causas  in  eundem  hominem  et  in  eandem  rem
concurrere  non  posse.  §  6  l.  2  20.
1.  61  D.  46  3.  In  perpetuum,  quoties  id,  quod  tibi  debeam,  ad  te
pervenit,  et  tibi  nihil  absit  nec  quod  solutum  est,  repeti  possit,  competit
liberatio.  (Vgl.  auch  Hartmann  a.  a.  O.  S.  83,  85.)
Die  Entscheidungen,  die  in  den  Institutionen  gegeben  sind,  die  Julian
und  Paulus  für  die  Fälle  des  concursus  duarum  causarum  lucrativarum
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer