Objekt : ¬Die Lehre von den Legaten und Fideicommissen (1)

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nicht  in  Erfüllung  gehen  könne.  Nach  Analogie  der  unmöglichen, ¬
  positiv  gefaßten  Suspensivbedingungen  dürfte  man  auch
sagen:  die  Bedingung  sei  pro  non  adjecta  zu  halten.  Nur  darf
man  die  Analogie  nicht  soweit  ausdehnen,  um  blos  die  Bedingung, ¬
  nicht  aber  die  Wiederaufhebung  pro  non  adjecta  zu  erachten ¬
  5).  Man  würde  sonst  wiederum  die  letztwillige  Verfügung
des  Erblassers  in  eine  Spielerei  verwandeln,  indem  das  ganze
Vermächtniß,  sobald  man  die  Bedingung  pro  non  adjecta  erklärt,
die  Wiederaufhebung  aber  nun  als  unbedingte  bestehen  läßt,
von  Anfang  an  als  wiederaufgehoben  erscheint.  Ist  man  nun
schon  im  Allgemeinen  nicht  berechtigt,  dem  Erblasser  eine  solche
Spielerei  zu  unterstellen,  so  ist  man  es  hier  noch  viel  weniger.
Denn  es  ist  in  unserm  Falle  bei  der  Gewißheit,  daß  die  Resolutivbedingung ¬
  nicht  eintreten  könne,  in  der  That  viel  natürlicher
vorauszusetzen,  die  Resolutivbedingung  sei  im  Ganzen  aus  Versehen ¬
  hinzugefügt  worden,  als  daß  man  die  Wiederaufhebung
und  die  Bedingung  trennt,  die  letztere  pro  non  adjecta  ansieht
und  dessen  ungeachtet  die  erstere  aufrecht  erhält.
II.  Die  Resolutivbedingung  ist  zwar  möglich,  aber  rechtlich
oder  sittlich  unerlaubt.  Hier  kommt  es  darauf  an,  in  wessen
Person  und  wie  sie  gestellt  ist.
Positiv  in  der  Person  des  Bedachten  gestellt  (si  sacrilegium ¬
  fecerit),  hat  sie  volle  Wirkung,  weil  sie  geeignet  ist,  den
Bedachten  wegen  des  möglichen  Verlustes  des  Vermächtnisses
von  etwas  Unerlaubtem  abzuhalten  ’).  Negativ  in  derselben
Person  gestellt,  muß  sie  sammt  der  daran  geknüpften  Wiederaufhebung ¬
  des  Vermächtnisses  deßhalb  beseitigt  werden,  weil  sie
außerdem  den  Bedachten  zu  einem  Unrecht  oder  einer  Unsittlichkeit
veranlassen  könnte,  um  das  Vermächtniß  nicht  zu  verlieren  9).
            
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