Volltext : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 13 (1871))

Uebersicht der Zeitschriften.

601

4. Wer ein nicht zur Unterschrift für ihn bestimmtes, bereits acceptirtes
Wechselformular als Aussteller unterschreibt, erlangt dadurch kein Wechsel-
recht gegen den Acceptanten. Von Stadtgerichtsrath Dr. G a d zu
Berlin. S. 97.
5. Ueber die Schuldhaft mit Rücksicht auf den neuesten Stand der Gesetz-
gebung. Von Dr. Adolf Samuely, Docenten der Rechte in Heidel-
berg. S. 110.
6. Beiträge aus der Praxis von Goldschmidt. S. 299.
II. An Rechtsquellen.
Niederländische Handelsgesetzgebung 1868. 1869. S. 195.
Uebersicht über die Italienische Handelsgesetzgebung von !869. S. 197.
Handelsgesetzbuch von Bolivia. S. 201.
Englische Handelsgesetzgebung von 1869 von Dr. F. Mittermaier.
S. 356.
Französische Handelsgesetzgebung von 1869 von demselben. S. 385.
Belgische Handelsgesetzgebung von 1869, übersichtl. S. 388.
Gesetz des Norddeutschen Bundes über das Urheberrecht. S. 392.
Dazu kommen in jedem Bande interessante Rechtssprüche z. B. XV,
S. 533 ff., und eine Uebersicht über die einschlägige neue Literatur. S. 620.
Vom Jahre 1871 an erscheint die Zeitschrift in einer neuen Folge all-
jährlich mindestens 3mal in Doppelheften von 20 Bogen, von welchen je zwei
einen Band formiren, und jedes dieser Doppelhefte wird in circa 6 Bogen „die
Entscheidungen des Bundes-Oberhandelsgerichts" in Leipzig,
herausgegeben von einer aus den Mitgliedern dieses Gerichtshofes gebildeten
Redactions-Commission mittheilen. Sie bildet daher fortan das officiose Organ für
die Veröffentlichung der Entscheidungen dieses höchsten Gerichtshofes. Dieselben
werden indessen auch in besonders paginirten Separatabdrücken heftweise aus-
gegeben, so daß drei Hefte zu 20 Bogen einen Band ausmachen sollen.
Wir bemerken, daß von der neuen Folge die ersten Hefte bereits erschienen
sind, und behalten uns vor auf den Inhalt später zurück zu kommen. Hier
sei nur noch hervorgehoben, daß man im ersten Doppelhefte (S. 155) zur
Einleitung in die Separatausgabe der Entscheidungen eine Uebersicht über
die Organisation und Constituirung des Gerichtshofes findet, die auch über
den Kreis des Handelsrechts hinaus von Interesse sein dürfte.

3) Einen ähnlichen Zweck wie die unter Nr. 2 erwähnte Separatausgabe
der Goldschmidtffchen Zeitschrift verfolgt eine neue Zeitschrift mit dem Titel:

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer