Volltext : ¬Die Lehre des römischen Rechtes von der Eviction (1)

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II.  Geschichtliche  Genesis.
worden  wäre,  so  würde  dann  die  Voraussetzung  der  stipulanio, -
  die  der  Jurist  unterstellt!*),  nicht  eingetreten,  mithin
die  stipulatio  gar  nicht  committirt  sein.
Rechtliche  Natur  und  Wirkungen  der  stipulatio.
§.  9.
In  ihrer  Function  als  Pönalstipulation  kann  dieselbe  eine
mehrfache  Bedeutung  haben.  Wegen  dieser  ihrer  Eigenschaft  als
Conventionalstraffestsetzung  bedürfen  namentlich  noch  folgende
Punkte  der  genauern  Erwägung:
1)  Die  stipulatio  habere  licere  ist  nicht  bloß  ein  einfaches ¬
  bedingtes  Versprechen  mit  materiell  selbstständigem  Charakter, ¬
  sondern  sie  erscheint  als  das  Accessorium  einer  für  sich
bestehenden  besonderen  obligatio,  darauf  berechnet,  diese  zu
bestärken  und  zu  sichern.  Dieser  Bedeutung  der  Stipulation
zufolge  konnte  nach  den  von  Papinian  in  der  L.  115  D.  de
V.  0.  aufgestellten  Regeln  über  die  Formelfassung  der  Pönalstipulation ¬
  die  stipulatio  nicht  mit  der  negativ  gefaßten  Bedingunq: ¬
  „si  habere  non  licuerit,  tum  duplam  pretii  dare
spondes?"  begonnen  haben,  sondern  der  positiv  ausgedrückte
Inhalt  der  principalen  Obligation  mußte  die  Formel  eröffnen ¬
  1).  Daher  ist  denn  auch  die  Reconstruction  derselben,  wie
sie  Cujacius2)  aus  dem  Inhalte  der  Rechtsquellen  versucht
hat,  vollkommen  zu  billigen:  Eum  hominem,  quem  de  te
emi  et  accepi  mihi  per  te  heredemque  tuum  3)  et  per
14)  „cum  neque  per  eum  néque  per  successorem  eius  quidquam
factum  sit”  —
1)  Schon  die  Fassung,  welche  Ulpian  init.  L.  38  D.  de  V.  O.  der
Stipulatio  giebt,  deutet  auf  die  positive  Grundform  derselben.  —
Den  Ursprung  des  abgekürzten  Ausdrucks  „duplam"  für  duplam  pecuniam, ¬
  qua  mercatus"  hat  Huschke  d.  Recht  des  nexum  S.  206
Note  323  aus  dem  Sct.  de  aedif.  neg.  c.  non  dir.  p.  197  Haub.
bewiesen.
2)  Paratitl.  ad  Cod.  libr.  8  tit.  45  opp.  Tom.  II.  p.  490.
.  .
3)  L.  38  pr.  D.  de  V.  O.  45,  1.
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