Metadaten : Moser, Rudolph: ¬Die bäuerlichen Lasten der Würtemberger, insbesondere die Grundgefälle

Zweiter  Theil.
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Drängern  solch  köstliches  Gut  verloren  hatten  13)
Es  war
auch  um  diese  Zeit,  daß  Bischof  Burkard  von  Worms  sich
beklagt:  die  Angehörigen  seiner  Kirche  werden  von  den  weltlichen ¬
  Gewalthabern  wie  von  Hunden  zerrissen  1).
Mit  dem  Falle  der  Hohenstaufen  rieß  aber  solches  Elend
immer  mehr  um  sich.  Nun  erhoben  sich  Burgen  an  Burgen ¬
  ½),  wahre  Raubhölen  und  sichere  Asyle  der  mordlustigen
Gesellen,  mit  ihren  furchtbaren  unterirdischen  Gemächern.
Ringsum  flackerten  die  Hütten  der  Landleute  in  Flammen;
überall  hin  nichts  als  verheerte  Felder  und  —
„arme  Leute!
In  jedem  Dorfe  fast,  auf  unzähligen  Höhen,  horstete  auf  steilem, ¬
  unzugänglichem  Felsen  ein  Raubritter,  den  sorglosen  Wanderer, ¬
  den  vorüberziehenden  Kaufmann  überfallend,  plündernd
115)  G.  Schwab  a.  a.  O.  II.  117.  Im  Thurgau  waren  bis  zum  Jahre
992  die  Frohnen  nur  von  geringer  und  noch  dazu  bestimmter  Zahl,
Nun  aber  versuchten  die  Herren  die  Last  zu  mehren,  und  dieses  veranlaßte ¬
  das  Volk,  seinen  Drängern  sich  zu  widersetzen.  „Unter  Heinz
von  Stein  zog  die  Rotte  des  gemeinen  Mannes  aus  den  Dörfern
von  Thurgau  in  die  Schlacht  bei  Schwarzach,  nahe  bei  Schafhausen,
sie  verloren  diese,  doch  wurde  der  Adel  gewarnt."  Noch -
  im  vierzehenten ¬
  Jahrhundert  wurden  in  mehreren  Theilen  der  Schweiz  die
Bauern  unter  dem  Vorwande  der  Dienstbarkeit  mit  immer  drückenderen ¬
  Abgaben  belegt.  So  verlangte  1557  der  Probst  von  Rötenbach,
jeder  Bauer  solle  ihm  allemal  eben  so  viel  geben,  als  seine  Tochter
Heirathgut  erhalte,  und  wenn  einer  vom  Gut  ziehe,  so  solle  er  unserer ¬
  lieben  Frau  zwei  Drittheile  seines  Vermögens  zurücklassen,  ja
sogar,  „wenn  Einer  zu  mehr  Wohlstand  kommt,  so  zinse  er  auch
mehr!"  Und  im  Jahre  1408  klagten  die  Appenzeller:  „sie,  von  jeher
freie  Männer  des  Reichs,  habe  man  dem  Abt  von  St.  Gallen  verpfändet; ¬
  Cuno  habe  ihre  Steuern  gesteigert;  von  der  stiftischen  Dienstmannschaft ¬
  haben  sie,  in  Aemtern  und  sonst,  vielen  muthwilligen
Ueberdrang  erlitten"  2c.  Vergl.  Johannes  von  Müller,  Geschichten
der  schweizerischen  Eidgenossenschaft  I.  S.  285,  286,  und  II.  395  und  747.
114)  Cod.  prob.  histor.  Ep.  Wormat.  Nro.  4.  p.  44.
115)  Pütter,  historische  Entwicklung  der  heutigen  Staatsverfassung  des
teutschen  Reichs.  I.  85,  und  Mejer,  Geschichte  der  Ordalien  S.  185.
            
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