Zweiter Theil.
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Drängern solch köstliches Gut verloren hatten 13)
Es war
auch um diese Zeit, daß Bischof Burkard von Worms sich
beklagt: die Angehörigen seiner Kirche werden von den weltlichen ¬
Gewalthabern wie von Hunden zerrissen 1).
Mit dem Falle der Hohenstaufen rieß aber solches Elend
immer mehr um sich. Nun erhoben sich Burgen an Burgen ¬
½), wahre Raubhölen und sichere Asyle der mordlustigen
Gesellen, mit ihren furchtbaren unterirdischen Gemächern.
Ringsum flackerten die Hütten der Landleute in Flammen;
überall hin nichts als verheerte Felder und —
„arme Leute!
In jedem Dorfe fast, auf unzähligen Höhen, horstete auf steilem, ¬
unzugänglichem Felsen ein Raubritter, den sorglosen Wanderer, ¬
den vorüberziehenden Kaufmann überfallend, plündernd
115) G. Schwab a. a. O. II. 117. Im Thurgau waren bis zum Jahre
992 die Frohnen nur von geringer und noch dazu bestimmter Zahl,
Nun aber versuchten die Herren die Last zu mehren, und dieses veranlaßte ¬
das Volk, seinen Drängern sich zu widersetzen. „Unter Heinz
von Stein zog die Rotte des gemeinen Mannes aus den Dörfern
von Thurgau in die Schlacht bei Schwarzach, nahe bei Schafhausen,
sie verloren diese, doch wurde der Adel gewarnt." Noch -
im vierzehenten ¬
Jahrhundert wurden in mehreren Theilen der Schweiz die
Bauern unter dem Vorwande der Dienstbarkeit mit immer drückenderen ¬
Abgaben belegt. So verlangte 1557 der Probst von Rötenbach,
jeder Bauer solle ihm allemal eben so viel geben, als seine Tochter
Heirathgut erhalte, und wenn einer vom Gut ziehe, so solle er unserer ¬
lieben Frau zwei Drittheile seines Vermögens zurücklassen, ja
sogar, „wenn Einer zu mehr Wohlstand kommt, so zinse er auch
mehr!" Und im Jahre 1408 klagten die Appenzeller: „sie, von jeher
freie Männer des Reichs, habe man dem Abt von St. Gallen verpfändet; ¬
Cuno habe ihre Steuern gesteigert; von der stiftischen Dienstmannschaft ¬
haben sie, in Aemtern und sonst, vielen muthwilligen
Ueberdrang erlitten" 2c. Vergl. Johannes von Müller, Geschichten
der schweizerischen Eidgenossenschaft I. S. 285, 286, und II. 395 und 747.
114) Cod. prob. histor. Ep. Wormat. Nro. 4. p. 44.
115) Pütter, historische Entwicklung der heutigen Staatsverfassung des
teutschen Reichs. I. 85, und Mejer, Geschichte der Ordalien S. 185.