B. Motive 2c. II. Abschnitt.
278
Diesem §. 126. hat die Kammer der Abgeordneten *)
beygestimmt.
Verhandl. rc. v. 1827/28 Beyl. Bd. XVI. S. 132, 133.
Bemerk. zu §. 19.
I. Der erste Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat
in der Sitzung vom 23. May 1837 den §219 einhellig nach dem
Entwurfe mit der Modification jedoch angenommen, daß nach
den Worten: „auf die Klage die" eingeschaltet werde: „vorgetragenen." ¬
(Auszug aus dem III. Prot. des I. Ausschusses der K. d. A. vom 23. May
1837. — Verhandl. der K. v. A. von 1837. Beyl. Bd. VI. p. 201.)
II. Nach eröffneter Berathung über den §. 19 und die
hiezu von dem I. Ausschusse und dem Abg. Frhr. v. Holzschuher
vorgeschlagenen Modificationen, äusserte der erste Präsident, Fryr.
v. Schrenk: Meine Herren, es ist so eben eine Modification**)
(vom Abg. Frhrn. v. Holzschuher) beantragt worden, welche,
wie mir scheint, mit dem, was die Kammer gestern in Bezug
auf §. 18 angenommen hat, nicht bestehen könne, und die meines ¬
Erachtens auch nicht nothwendig seyn wird. Es ist nämlich
*) Eigentlich hat der Gesetzgebungs-Ausschuß der Kammer
der Abgeordneten dem §. 126 des Entwurfes vom Jahre
1827 beygestimmt; was aus den allegirten Verhandlungen
hervorgeht. — Auch weist der Landtagsabschied vom 15.
August 1828 nach, daß der Entwurf eines Gesetzes über
das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten v. J.
1827 nicht mehr zur Berathung gebracht werden konnte.
Der Entwürf der Proceßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ¬
v. J. 1825 ist, wie ohnehin bekannt, den
Ständen des Reichs zur Berathung und Beschlußfassung
nicht vorgelegt worden.
141
Diese, statt des Abs. 2. §. 19, jedoch mit Beybehaltung des
Satzes: „Der allgemeine Widerspruch hat keine rechtliche
Wirkung=- vorgeschlagene Modification ist oben bey der
Bemerk. V. zu §. 18 des Gesetzes in der Note" p. 266
enthalten.