Inhaltsverzeichnis : Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 12 = H. 23/24 (1818))

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Mit Recht bemerkt daher ein ehemaliger ftanzöst-
scher Richter, der AppellationLrath Schram in Dussel-

„zu verbreiten, zu bestehen. Den öffentlichen Verhandlungen vor
»Gericht können wegen deL Gerichrsloeals, wegen Verufsge-
„schäfte und wegen Entfernung im Ganzen nur wenige beiwoh-
„nen, von diesen Wenigen haben höchstens nur Einzelne hincel-
»chende Bildung, um über den Gegenstand der Verhandlung ein
»eigenes Urtheil fallen zu können und die Resultate ihres Nach-
denkens, mir denen durch das Gericht in dem Erkenntnissen
„ausgesprochenen Resultaten zu vergleichen. Also erst durch den.
„Druck wird eine Sache vor das Forum der Gebildeten der
„Nation gebracht und die Sache wirklich öffentlich verhandelt.
»Eine solche öffentliche Bekanntmachung dttrck> den Druck ist
„nach unfern Gesetzen statthaft und geschieht?: häufig.' Wir ha-
lben also im Ganzen schon ein wirkliches öffentliches gcrichtli,
»ches Verfahren."
*) von der Leyen S. 52. führt'Unter andern an, daß,
als bei der Geschwornenschung in Coblenz vom Marz 18ij die
Geschworntn sich in das Deliberatiönszimmer begaben, und der
Enre bereits seine Stimme abgegeben harre, der Zweite erklärte :
„man möge ihn provisorisch überschlagen, er.träte nachher
„der Mehrheit bei/
Der Crimittatrath Mosgua fuhrt a. a. O.
S XII- folgendes Gleichniß an' „Es würde allerdings manchen
„Nunen gewahren,-wenn jede ärztliche Hülfe öffentlich ge-
schähe; belehrend für andere Amte und eben so auch für die
„Gesunden, welche dabei sehr wohl lernen könnten, wie ste ahn-
„lichen Krankheiten, vorzubeugen hätten. So wie aber der
„Kranke seine Ruhe und der Arzt seine 1tnsestvrtke.it bei der
„Heilung mit Recht verlangt, so muß man auch den an seinem
„Rechte Gekränkten in seiner Besonnenheit und den untersu-
„chenden wie den urtheilenden Richter km richtigen Nachdenken
»ungestört lassem Auch siebt es Krankheiten, welche der Kranke
»nicht gerne öffentlich kund werden läßt und die.ihm eben des-

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