Volltext : Keller, Friedrich Ludwig: Pandekten

Erster  Theil.  Viertes  Capitel.
92
dem  Credit  der  ganzen  Münzsorte  Eintrag  thun  und  so  den  Curswerth  drücken,
zumal  wenn  noch  die  Wipper  hinzukommen,  welche  die  einzelnen  Stücke
einer  Münzsorte  sammeln,  um  die  besser  einzuschmelzen  und  die  schlechtern
wieder  in  Umlauf  zu  bringen.
e)  Der  wichtigste  Grund  einer  Abweichung  des  Metallwerthes  von  dem
Nominalwerth  ist  die  wirkliche  Absicht  des  Münzherrn,  welcher  die  Differenz
lucriren  will.  Das  kam  früher  sehr  häufig  und  mitunter  in  sehr  crasser  Weise
vor,  zuletzt  bei  der  gedachten  Ausprägung  der  Brabanter  Thaler,  deren  Nennwerth ¬
  den  Metallwerth  um  ¼8  überstieg,  was  i.  J.  1838  die  Anerkennung  herbeiführte, ¬
  dass  das  ein  Münzfuss  zu  24½  und  nicht  zu  24  sei.?  Ueberhaupt
hat  man  in  neuerer  Zeit  jenes  Manoeuvre  aufgegeben,  weil  man  einsieht,  dass
jener  Gewinn  nicht  zu  erreichen  und  zu  erhalten  ist,  denn  der  Verkehr  merkt
sogleich  die  Abweichung  des  Nennwerthes  von  der  Wahrheit,  und  gibt  dieser
die  Ehre,  indem  er  einen  niedrigern  Curswerth  bildet,  gegen  welchen  der  Nennwerth, ¬
  wenn  auch  durch  die  ganze  Macht  des  Staates  unterstützt,  nicht  aufkommen ¬
  kann.  Könnte  man  nämlich  auch  Jeden,  der  1  Thaler  zu  fordern  hätte,
zwingen,  dafür  1  Thaler  anzunehmen,  der  nur  den  Werth  von  ½  Thaler  hätte,
so  würde  man  doch  diesen  Empfänger  nicht  abhalten  können,  für  dieselbe  Waare,
welche  er  vorher  für  1  Thaler  verkauft  hatte,  künftig  2  Thaler  zu  fordern,
und  da  ihm  dabei  die  wahre  Proportion  zur  Seite  stände,  Andere  daher  dasselbe ¬
  thäten,  so  würde  dadurch  nur  der  Nominalpreis  sich  verdoppeln,  und  der
Curs  wäre  doch  wieder  Meister.
So  verhält  es  sich  wenigstens  bei  den  sogenannten  groben  Münzsorten,
welche  den  allgemeinen  und  grösseren  Verkehr  vermitteln,  und  welche  in
Preussen  bis  auf  1/6  Thaler  inclusive  hinunter  gehen.  —  Courant-Geld.
Änders  aber  verhält  sich  die  Sache  bei  der  eigentlichen  Scheidemünze,
welche  dem  Verkehr  zur  kleinsten  Theilung  und  Ausgleichung  dient.  Diese
besteht  in  Kupfergeld  (so  kleine  Werthe  lassen  sich  nicht  füglich  in  Silber
darstellen),  und  hat  so  gut  wie  gar  keinen  Werth,  ist  auch  wesentlich  bloss  Zeichengeld. ¬
  Dahin  gehören  in  Preussen  aber  bloss  die  Münzen  von  1,  2,  3,  4  Pfennigen.
Zwischen  dem  Kupfergeld  als  eigentlicher  Scheidemünze  und  dem  richtigen
Silbergeld  als  Courant  steht  noch  das  kleine  Silbergeld  mit  einem  überwiegenden ¬
  Zusatz  von  Kupfer,  d.  h.  das  Billon,  welches  ebenfalls  nur  die  Bestimmung
der  Scheidemünze  hat.  Auch  dabei  findet  eine  absichtliche  Differenz  zwischen
dem  Nennwerth  und  Metallwerth  statt  und  daher  ein  Profit  des  Staates,
was  auch  nichts  gegen  sich  hat,  sobald  nur  die  Differenz  nicht  zu  gross  ist,
und  solche  Münze  nicht  in  grösserem  Quantum  geprägt  wird,  als  für  den  ganz
kleinen  Verkehr  des  eignen  Landes  Bedürfniss  ist.  So  das  Preussische  Billon,
in  ½2,  1/15,  ½0,  1/60  Thaler  ausgeprägt,  /8  seines  Nennwerthes  an  Silber  enthaltend, ¬
  und  dabei  die  Vorschrift,  dass  Jeder  es  nur  für  Zahlungen  unter  5  Silbergroschen ¬
  anzunehmen  braucht.
3  Dagegen  herrschte  früher  grosser  Miss2 ¬
  Preussen  sagte:  wir  geben  auch  nicht
brauch:  Noch  1750  wurden  Groschen  und
14  Thaler  für  eure  24  Gulden,  sondern  erst  für
halbe  Groschen  geprägt  mit  dem  Nennwerth
24½  Gulden,  denn  erst  diese  enthalten  gleich
14  Thaler  eine  feine  Mark.
von  ½4  und  ¼8  Thaler,  welche  2/8  davon  an
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer