Erster Theil. Viertes Capitel.
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dem Credit der ganzen Münzsorte Eintrag thun und so den Curswerth drücken,
zumal wenn noch die Wipper hinzukommen, welche die einzelnen Stücke
einer Münzsorte sammeln, um die besser einzuschmelzen und die schlechtern
wieder in Umlauf zu bringen.
e) Der wichtigste Grund einer Abweichung des Metallwerthes von dem
Nominalwerth ist die wirkliche Absicht des Münzherrn, welcher die Differenz
lucriren will. Das kam früher sehr häufig und mitunter in sehr crasser Weise
vor, zuletzt bei der gedachten Ausprägung der Brabanter Thaler, deren Nennwerth ¬
den Metallwerth um ¼8 überstieg, was i. J. 1838 die Anerkennung herbeiführte, ¬
dass das ein Münzfuss zu 24½ und nicht zu 24 sei.? Ueberhaupt
hat man in neuerer Zeit jenes Manoeuvre aufgegeben, weil man einsieht, dass
jener Gewinn nicht zu erreichen und zu erhalten ist, denn der Verkehr merkt
sogleich die Abweichung des Nennwerthes von der Wahrheit, und gibt dieser
die Ehre, indem er einen niedrigern Curswerth bildet, gegen welchen der Nennwerth, ¬
wenn auch durch die ganze Macht des Staates unterstützt, nicht aufkommen ¬
kann. Könnte man nämlich auch Jeden, der 1 Thaler zu fordern hätte,
zwingen, dafür 1 Thaler anzunehmen, der nur den Werth von ½ Thaler hätte,
so würde man doch diesen Empfänger nicht abhalten können, für dieselbe Waare,
welche er vorher für 1 Thaler verkauft hatte, künftig 2 Thaler zu fordern,
und da ihm dabei die wahre Proportion zur Seite stände, Andere daher dasselbe ¬
thäten, so würde dadurch nur der Nominalpreis sich verdoppeln, und der
Curs wäre doch wieder Meister.
So verhält es sich wenigstens bei den sogenannten groben Münzsorten,
welche den allgemeinen und grösseren Verkehr vermitteln, und welche in
Preussen bis auf 1/6 Thaler inclusive hinunter gehen. — Courant-Geld.
Änders aber verhält sich die Sache bei der eigentlichen Scheidemünze,
welche dem Verkehr zur kleinsten Theilung und Ausgleichung dient. Diese
besteht in Kupfergeld (so kleine Werthe lassen sich nicht füglich in Silber
darstellen), und hat so gut wie gar keinen Werth, ist auch wesentlich bloss Zeichengeld. ¬
Dahin gehören in Preussen aber bloss die Münzen von 1, 2, 3, 4 Pfennigen.
Zwischen dem Kupfergeld als eigentlicher Scheidemünze und dem richtigen
Silbergeld als Courant steht noch das kleine Silbergeld mit einem überwiegenden ¬
Zusatz von Kupfer, d. h. das Billon, welches ebenfalls nur die Bestimmung
der Scheidemünze hat. Auch dabei findet eine absichtliche Differenz zwischen
dem Nennwerth und Metallwerth statt und daher ein Profit des Staates,
was auch nichts gegen sich hat, sobald nur die Differenz nicht zu gross ist,
und solche Münze nicht in grösserem Quantum geprägt wird, als für den ganz
kleinen Verkehr des eignen Landes Bedürfniss ist. So das Preussische Billon,
in ½2, 1/15, ½0, 1/60 Thaler ausgeprägt, /8 seines Nennwerthes an Silber enthaltend, ¬
und dabei die Vorschrift, dass Jeder es nur für Zahlungen unter 5 Silbergroschen ¬
anzunehmen braucht.
3 Dagegen herrschte früher grosser Miss2 ¬
Preussen sagte: wir geben auch nicht
brauch: Noch 1750 wurden Groschen und
14 Thaler für eure 24 Gulden, sondern erst für
halbe Groschen geprägt mit dem Nennwerth
24½ Gulden, denn erst diese enthalten gleich
14 Thaler eine feine Mark.
von ½4 und ¼8 Thaler, welche 2/8 davon an