Volltext : Keller, Friedrich Ludwig: Pandekten

§.  47.  VI.  Werth.  Geld.
Werth  des  Geldes  nach  drei  verschiedenen  Bestimmungsgründen  zu  unterscheiden, ¬
  nämlich:
1)  Der  Nennwerth,  d.  h.  der  Werth,  welchen  der  Münzherr  einer  Münzsorte ¬
  durch  positive  Bestimmung  beigelegt  hat,  und  welcher  demselben  aufgeprägt ¬
  ist.
2)  Der  Metallwerth,  welcher  sich  durch  das  Gewicht  und  den  Feingehalt
der  Münze  (Schrot  und  Korn)  bestimmt.  Darüber  macht  der  Nennwerth  eine
Angabe,  deren  Richtigkeit  durch  Wägen  und  chemische  Auflösung  sich  verificiren ¬
  lässt.
3)  Der  Curswerth,  d.  h.  der  Werth,  welchen  die  öffentliche  Meinung,  die
Stimme  des  Verkehrs  (Börse  und  dergleichen)  einer  Geldsorte  beilegt.
Der  erste  Bestimmungsgrund  liegt  also  in  dem  Willen  und  der  Macht
des  Staates,  der  zweite  in  der  objectiven  Wahrheit,  der  dritte  im  Glauben  und
Credit  der  Menschen.
Der  normale  und  wünschenswerthe  Zustand  ist  nun  der,  dass  alle  diese
drei  Werthe  identisch  seien,  und  dies  ist  dadurch  (aber  im  Ganzen  und  auf
die  Dauer  auch  nur  dadurch)  zu  erreichen,  dass  der  Staat  bei  seiner  Festsetzung ¬
  des  Nennwerthes  genau  der  Wahrheit  getreu  bleibt,  also  von  dem
Metallwerth  nicht  abweicht.
Veranlassung  zu  Differenzen  zwischen  Nennwerth  und  Metallwerth  findet
sich  auf  folgenden  Punkten:
a)  Der  Schlagschatz  ist  derjenige  Minderbetrag  des  Metallwerthes,  welcher
die  Kosten  der  Fabrication  des  Geldes  darstellt  und  dieselben  dem  Staate
wieder  einbringen  soll.  Diese  Differenz  wurde  sonst  als  eine  billige  und
wohlbegründete  angesehen  und  allenthalben  einbehalten  (so  noch  Puchta);
doch  die  neuste  Zeit  hat  sie  aufgegeben  und  den  Staat  darauf  angewiesen,
jene  Kosten  durch  Wahrnehmung  der  Gelegenheit  zu  vortheilhaftem  Einkauf
des  rohen  Silbers  einzubringen.  So  enthält  denn  z.  B.  der  Preussische  Thaler
seinen  vollen  1/14  einer  Mark  fein  und  über  das  hinaus  noch  den  Kupferzusatz. ¬

b)  Bei  der  Münzfabrication  können  bei  der  Vertheilung  des  zusammengeschmolzenen ¬
  Silbers  und  Kupfers  auf  die  einzelnen  Münzen  kleine  Ungleichheiten ¬
  vorkommen,  sowohl  im  Schrot  als  im  Korn,  und  zwar  auch  heute  noch
bei  sehr  fortgeschrittener  Münzkunst.  Deswegen  hat  man  eine  gesetzliche
Gränze  bestimmt,  bei  deren  Ueberschreitung  die  Münze  nicht  in  Umlauf  gesetzt ¬
  werden  darf.  Diese  Gränze  heisst  das  Remedium,  Fehlergränze,  tolérance,
remède,  welches  z.  B.  bei  dem  2  Thalerstück  der  Vereinsmünze  0,003  beträgt
(Preuss.  G.-S.  1839,  p.  21).
c)  Das  Beschneiden,  Kippen  einzelner  Münzen,  um  sich  die  Abschnitzel
anzueignen,  in  neuerer  Zeit  durch  die  vervollkommnete  Prägekunst  grösstentheils ¬
  ausgeschlossen.
d)  Die  natürliche  Abnutzung  der  Münzen,  heutzutage  ebenfalls  geringer.
Die  Ursachen  b—d  bewirken  zunächst  zwar  nur  eine  Verminderung  des
Metallwerthes  der  durch  sie  betroffenen  einzelnen  Münze,  sie  können  aber
durch  ihr  bedeutendes  und  häufiges,  oder  gar  vereinigtes  Vorkommen  auch
            
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