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§. 47. VI. Werth. Geld.
Jahreszeit ausgehängt sind. Fenster, Thüren und dergleichen sind im übrigen
Theile des Gebäudes,
wenn sie auch körperlich nicht fester angemacht sind,
als Spiegel an Haken,
Bilder an Nägeln aufgehängt, welche doch nicht ein
Mal Pertinenz sind8 u. s. w.
Die ruta caesa bilden den Gegensatz jeglicher Zubehör oder Zugehörigkeit.10 ¬
§. 47.
VI. Werth. Geld.
Savigny Obl. R. I, §. 40. f. Pfeiffer Pract. Ausführ. I, 7. Arndts §. 205. Böcking Grdr. §. 58.
Glück XII, §. 783. Mühlenbruch §. 220. Puchta §. 38. Sintenis §. 85. Vangerow §. 68.
Der Werth einer Sache besteht theils in dem Gebrauche und Ertrage,
zu welchem sie ihrer Art oder ihrer Individualität nach dem Inhaber zu dienen
geeignet ist, — Gebrauchswerth; theils in dem Verhältniss zu anderen Sachen,
welche in gewisser Quantität und Qualität dafür zu haben sind, — Tauschwerth, ¬
Vermögenswerth.
Die Ausmittelung des Verhältnisses einer Sache zu beliebigen anderen
hat grosse Schwierigkeit, und ebenso auch solcher Austausch selbst, weil derjenige, ¬
welcher die Sache (a) hat und der Sache (b) bedarf, nicht so leicht den
findet, welcher die Sache (b) hat und zugleich auch der Sache (a) bedarf.
Jener Schwierigkeit hilft das Geld ab, welches an und für sich dem Inhaber,
so lange es in seiner Hand liegt, zu gar nichts dient, welches aber für den
Vermögenswerth jeder anderen Sache als Massstab, für das Verhältniss zwischen
verschiedenen Sachen als tertium comparationis dient, und, da es den realen
Gegenwerth jeder anderen Sache in sich selbst darstellt, auch jeglichen Umtausch ¬
zu vermitteln geeignet ist.
So unterscheidet sich das Geld von allen anderen Gegenständen des Vermögens ¬
dadurch, dass sein Gebrauch nie Zweck, sondern immer nur Mittel
ist. Aber Mittel ist es für Befriedigung jedes Bedürfnisses, das durch ökonomischen ¬
Verkehr befriedigt werden kann. Darum ist es die einzige Sache,
nach welcher beständige und allgemeine Nachfrage ist. Es ist das Mittel
zu unbestimmtem Zweck, und dient daher der Macht dessen, der es hat, am
reinsten, während bei den anderen Sachen durch sie selbst schon ein mehr
7 1.12. §.25. de instructo (33,7.): (specularia
gel); l. 13. §. 3. eod.: auch Brunnendeckel
(puteal), cf. 1.17. §. 8. eod., wo auch Röhrkasten
et pegmata). l. 52. §. 7. de leg. 30. (32.) (armaria). ¬
§. 9. ibid. (fulcra lecti, claustra et claues
(Wassertröge von Blei oder Holz (castella,
armariorum et loculorum).
plumbea etc.) und die metallenen Zapfen oder
Spunde zum Aufdrehen der Röhren (epitonia)
8 l. 245. de v. s. (50, 16.) Zu beachten ist 1.
erwähnt werden, dann in §. 9. ibid. die Aufsätze
59. de r. v. (6, 1), wonach Fenster unter der Reund ¬
Figuren auf den Fontänen, aus welchen
gel des tignum iunctum stehen.
9 Beachtenswerthe Äeusserungen in den
das Wasser springt, und in l. 40. §. 6. de c. e.
Quellen meist mit specieller Beziehung auf
(18, 1.) der Eimer bei einem Ziehbrunnen (siKauf ¬
oder Legat sind folgende: l. 17. pr. d. a.
tula).
e. v. cit.: zählt unter die Dinge, quae aedium
10 J. 17. §.6. de a. e.v. (19,1.), vgl. 1.38.§. 2.
sunt, obwohl non adfixa, äusser den Schlüsseln
eod. (kritisch verdächtig). l.18.eod. 1.66. §.2.
auch seras (Vorlegeschlösser, die Römer hatten
de c. e. (18, 1.) l. 241. de v. s. (50, 16.)
keine befestigten Schlösser) und claustra (Rie¬