Volltext : Keller, Friedrich Ludwig: Pandekten

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§.  47.  VI.  Werth.  Geld.
Jahreszeit  ausgehängt  sind.  Fenster,  Thüren  und  dergleichen  sind  im  übrigen
Theile  des  Gebäudes,
wenn  sie  auch  körperlich  nicht  fester  angemacht  sind,
als  Spiegel  an  Haken,
Bilder  an  Nägeln  aufgehängt,  welche  doch  nicht  ein
Mal  Pertinenz  sind8  u.  s.  w.
Die  ruta  caesa  bilden  den  Gegensatz  jeglicher  Zubehör  oder  Zugehörigkeit.10 ¬

§.  47.
VI.  Werth.  Geld.
Savigny  Obl.  R.  I,  §.  40.  f.  Pfeiffer  Pract.  Ausführ.  I,  7.  Arndts  §.  205.  Böcking  Grdr.  §.  58.
Glück  XII,  §.  783.  Mühlenbruch  §.  220.  Puchta  §.  38.  Sintenis  §.  85.  Vangerow  §.  68.
Der  Werth  einer  Sache  besteht  theils  in  dem  Gebrauche  und  Ertrage,
zu  welchem  sie  ihrer  Art  oder  ihrer  Individualität  nach  dem  Inhaber  zu  dienen
geeignet  ist,  —  Gebrauchswerth;  theils  in  dem  Verhältniss  zu  anderen  Sachen,
welche  in  gewisser  Quantität  und  Qualität  dafür  zu  haben  sind,  —  Tauschwerth, ¬
  Vermögenswerth.
Die  Ausmittelung  des  Verhältnisses  einer  Sache  zu  beliebigen  anderen
hat  grosse  Schwierigkeit,  und  ebenso  auch  solcher  Austausch  selbst,  weil  derjenige, ¬
  welcher  die  Sache  (a)  hat  und  der  Sache  (b)  bedarf,  nicht  so  leicht  den
findet,  welcher  die  Sache  (b)  hat  und  zugleich  auch  der  Sache  (a)  bedarf.
Jener  Schwierigkeit  hilft  das  Geld  ab,  welches  an  und  für  sich  dem  Inhaber,
so  lange  es  in  seiner  Hand  liegt,  zu  gar  nichts  dient,  welches  aber  für  den
Vermögenswerth  jeder  anderen  Sache  als  Massstab,  für  das  Verhältniss  zwischen
verschiedenen  Sachen  als  tertium  comparationis  dient,  und,  da  es  den  realen
Gegenwerth  jeder  anderen  Sache  in  sich  selbst  darstellt,  auch  jeglichen  Umtausch ¬
  zu  vermitteln  geeignet  ist.
So  unterscheidet  sich  das  Geld  von  allen  anderen  Gegenständen  des  Vermögens ¬
  dadurch,  dass  sein  Gebrauch  nie  Zweck,  sondern  immer  nur  Mittel
ist.  Aber  Mittel  ist  es  für  Befriedigung  jedes  Bedürfnisses,  das  durch  ökonomischen ¬
  Verkehr  befriedigt  werden  kann.  Darum  ist  es  die  einzige  Sache,
nach  welcher  beständige  und  allgemeine  Nachfrage  ist.  Es  ist  das  Mittel
zu  unbestimmtem  Zweck,  und  dient  daher  der  Macht  dessen,  der  es  hat,  am
reinsten,  während  bei  den  anderen  Sachen  durch  sie  selbst  schon  ein  mehr
7  1.12.  §.25.  de  instructo  (33,7.):  (specularia
gel);  l.  13.  §.  3.  eod.:  auch  Brunnendeckel
(puteal),  cf.  1.17.  §.  8.  eod.,  wo  auch  Röhrkasten
et  pegmata).  l.  52.  §.  7.  de  leg.  30.  (32.)  (armaria). ¬
  §.  9.  ibid.  (fulcra  lecti,  claustra  et  claues
(Wassertröge  von  Blei  oder  Holz  (castella,
armariorum  et  loculorum).
plumbea  etc.)  und  die  metallenen  Zapfen  oder
Spunde  zum  Aufdrehen  der  Röhren  (epitonia)
8  l.  245.  de  v.  s.  (50,  16.)  Zu  beachten  ist  1.
erwähnt  werden,  dann  in  §.  9.  ibid.  die  Aufsätze
59.  de  r.  v.  (6,  1),  wonach  Fenster  unter  der  Reund ¬
  Figuren  auf  den  Fontänen,  aus  welchen
gel  des  tignum  iunctum  stehen.
9  Beachtenswerthe  Äeusserungen  in  den
das  Wasser  springt,  und  in  l.  40.  §.  6.  de  c.  e.
Quellen  meist  mit  specieller  Beziehung  auf
(18,  1.)  der  Eimer  bei  einem  Ziehbrunnen  (siKauf ¬
  oder  Legat  sind  folgende:  l.  17.  pr.  d.  a.
tula).
e.  v.  cit.:  zählt  unter  die  Dinge,  quae  aedium
10  J.  17.  §.6.  de  a.  e.v.  (19,1.),  vgl.  1.38.§.  2.
sunt,  obwohl  non  adfixa,  äusser  den  Schlüsseln
eod.  (kritisch  verdächtig).  l.18.eod.  1.66.  §.2.
auch  seras  (Vorlegeschlösser,  die  Römer  hatten
de  c.  e.  (18,  1.)  l.  241.  de  v.  s.  (50,  16.)
keine  befestigten  Schlösser)  und  claustra  (Rie¬
            
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