Volltext : Neuner, Georg Karl: Wesen und Arten der Privatrechtsverhältnisse

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2.  Die  Objekte  (insbes.  die  Mannichfaltigkeit  der
Objekte  von  Singularvermächtnissen).
§  287.
3.  Hinterlassung  in  gehöriger  Weise  (dabei  bes.
die  stillschweigenden  Vermächtnisse).
4.  Beobachtung  der  gehörigen  Form,  bes.  Codicille.
a.  Allgemeines  über  Codicille.
§  288.
b.  Insbesondere  Form  der  Codicille.
§  289.
III.  Erwerb  der  Vermächtnisse.
1.  Voraussetzungen  und  Art  und  Weise  des  Er§ ¬
  290.
werbs.  Dies  cedens  und  dies  veniens.
2.  Wirkungen,  insbes.  des  dies  veniens.
a.  Rechte  des  Honorirten.
§  291.
b.  Rechte  des  Onerirten,  insbes.  Recht  des
§  292.
onerirten  direkten  Erben  auf  die  Falcidische ¬
  Quart.
IV.  Ungültigkeit  und  Wegfall  der  Vermächtnisse.
1.  Ursprüngliche  Ungültigkeit  (regula  Catoniana).
§  293.
2.  Späterer  Wegfall.
a.  Gründe  des  Wegfalls.
§  294.
b.  Folgen  des  Wegfalls  (dabei  das  Accres§ ¬
  295.
cenzrecht  der  Collegatarien).
V.  Verhältniß  der  mortis  causa  donationes  zu  den
§  296.
Singularvermächtnissen.
Zweiter  Abschnitt.
Das  Universalvermächtniß.
1.  Wesen  des  Universalvermächtnisses  und  praktische  Ver§ ¬
  297.
anlassungen  zu  seiner  Errichtung.
2.  Errichtung  des  Universalvermächtnisses.
§  298.
3.  Wirkung  des  Universalvermächtnisses.
a.  Dies  cedens  und  veniens  und  deren  Wirkungen.
§  299.
b.  Die  Restitution  des  Universalvermächtnisses  und
§  300.
deren  Wirkungen.
            
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