Volltext : Nettelbladt, Karl Friedrich Wilhelm von: Bemerkungen über einige Gegenstände des mecklenburgischen Concurs-Processes

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4)  Alle  Actenstücke  bekommen  eine  fortlaufende
Nummer,  außerdem  aber,  sobald  sie  zu  einem
besondern  Bunde  angelegt  werden,  eine  besondern =
  Nummer,  der  jedoch  die  Zahl  des  ersten
Actenstücks,  womit  das  Special=Bund  angefangen =
  ist,  beständig  beigefügt  wird,  z.  B.
mit  Numm.  98.  wird  ein  Special=Bund  anlegt, =
  so  bekommen  alle  folgende  zu  diesem  Bunde
zulegende  Stuͤcke,  die  Nummern  98..983.98.
u.  s.  w.
;)  Den  General-Concurs  Acten  wird  eine  Designation ¬
  aller  Special=Bunde  nach  ihren  Rubriken -
  beigelegt.
Ich  überzeuge  mich,  daß  diese  Vorschlage
aller  Verwirrung  vorbeugen  und  zu  einer  zweckmäßigen ¬
  Ordnung  führen.  Auch  glaube  ich  nicht,
daß  die  Ausführung  schwierig  oder  für  den  Registratur=Officianten ¬
  besonders  lästig  ist.  Wie
viel  das  Ganze  dabey  gewinnen  muß,  daran  wird
jeder,  der  Gelegenheit  gehabt  hat  Mecklenburgische ¬
  Concurs=Acten  in  Haͤnden  zu  haben,  uͤberzeugt ¬
  seyn.
Uebrigens  versteht  es  sich  von  selbst,  daß,  sobald =
  die  Concurs=Acten  gehörig  separirt  angelegt
werden  sollen,  Gegenstände  verschiedenen  Inhalts
in  den  Vorstellungen  nicht  weiter  zusammengehaͤuft
werden  dürfen.
            
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