Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung / Ergänzungsband (Erg.Bd. 10 (1892))

Alphabetisches Register.

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Verschollene: Erbanfall an solche. Statutenkollifion.
Gem. R.119
Vertagung: Nothwendigkeil motivirter Bescheidung eines
Antrages auf Vertagung der Verhandlung. Zulässigkeit
solchen Antrages bei rechtzeitiger Ladung.. 190

Verträge: Perfektion der Verträge unter Abwesenden.
Zeitpunkt für Widerruf. Sogenannte Empfangstheorie 85
Wirkung für die Gültigkeit eines schriftlich zu errichtenden
Vertrages, wenn die Unterschrift dem Niederschreiben
des Urkundentextes vorangeht. Preuß. Landr. . . . 340
Die Vorschrift im Preuß. Landr. Thl. I Tit. 5 § 125 über
Punktationen gilt auch für förmliche Verträge . . . 348
Uebcr Anwendung des dispositiven Rechts und Auslegung
von Willenserklärungen bei theilweiser Unbestimmtheit

derselben.. 369
Viehveräußerungen: Gewährleistung hiebei, Gesetz v.
26. März 1859, von Ferdinand Kuby. 4. Ausl. . . . 288
Vollmacht: Rechtsgrund der Haftung des tulsus proou-
rator . . . . !..127

Vollstreckung: Ist ein Berichtigungsbeschluß nach § 290
CPO. Vollstreckungstitel?.239
Die Unterlassung des Widerspruches eines Gläubigers
gegen den im Zwangsvollstreckungsverfahren ergangenen
Theilungsplan hat nicht den Ausschluß des Anspruches
des erstcren selbst zur Folge.246
Gegen wen richtet sich die Zwangsvollstreckung nach dem
Tode des Schuldners? insbesondere bei der Pfändung
von Forderungen?. 301
Vollstreckungsklausel: Klage aufErtheilung derselben
aus einem Urtheile wider den Erlasser vor Theilung
des Nachlasses. Preuß. Landr.359
Voraus nach Würzburger Landrecht, dessen rechtliche
Natur. 177, 193, 257

Wahlen: Die Anwendbarkeit des § 109 StGB, auf den
Käufer einer Wahlstimme wird dadurch nicht ausgeschlossen,
daß der Verkäufer unzurechnungsfähig ist.77
Waldstreu bezug s. For stgesetz.
Wechsel: Tragweite der Niederschrift des Annahmevermerks
auf dem Wechsel durch den Bezogenen ....... 249
Wcrkverdingungsvertrag s. Miethe.
Widerklage: Deren Anstellung ist durch die Anwesenheit
des klagenden Theils im Verhandlungstermin nicht bedingt 262
Widerspruch: Die Unterlassung des Widerspruches eines
Gläubigers gegen den im Zwangsvollstreckungsverfahren
ergangenen Theilungsplan hat nicht den Ausschluß des
Anspruches des xrsteren selbst zur Folge . . . . . . 246
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Ber- ;
säumung einer Nachfrist ... . ... . . . . 36, 38

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