Volltext : ¬Die summarischen Verfahrungsarten des gemeinen deutschen bürgerlichen Prozesses in Vergleichung mit dem preußischen und französischen Civilverfahren und mit den neuesten Fortschritten der Prozeßgesetzgebung (40)

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älteren  Gerichtsgebrauche,  insbesondere  aus  dem  bei
dem  Chatelet  zu  Paris  entstandenen  Gebrauche,  nach
welchem  der  lieutenant  civile  gewisse  Sachen,  référés ¬
  genannt,  zu  jeder  Zeit  schnell  untersuchen  und
128)
entscheiden  konnte,  und  aus  dem  Edicte  von  1685
so  wie  aus  dem  Titel  229)  der  Prozeßordnung  von
1667  gebildet,  worin  von  matières  sommaires  gehandelt ¬
  war.  Das  Verhältniß  der  summarischen  Sachen ¬
  hängt  nun  im  französischen  Prozesse  mit  der
Organisation  von  Einzelnrichtern  neben  den  Collegialgerichten ¬
  zusammen.  1)  Um  schon  überhaupt  für
die  kleineren  Sachen  oder  für  Gegenstände,  welche
schnell  von  dem  an  Ort  und  Stelle  wohnenden  Beamten ¬
  enschieden  werden  müssen,  passende  Richter  zu
geben  für  Sachen  bei  denen  ein  Aufschub  nachtheilig
werden  könnte,  entstand  das  Institut  der  Friedensrichter*), ¬
  vor  welchen  ein  eigenes  abgekürztes,  auf
+  131
Einzelnrichter  berechnetes  Verfahren,  eintrin
2)
In  allen  Sachen,  welche  schleunige  Abhülfe  verlangen, ¬
  z.  B.  wegen  Gefahr  auf  dem  Verzuge,  kann
der  Präsident  des  Tribunals  oder  der  stellvertretende
Richter  zu  jeder  Zeit  von  dem  Imploranten  aufge128) ¬
  Carré  traité  et  questions  de  procédure  civile  II.  p.  415.
Merlin  repertoire  not.  XI.  p.  103.
129)  Tit.  XVII.
130)  Ueber  die  Competenz  s.  meine  Schrift:  Der  gemeine  deutsche ¬
  Prozeß  2te  Auflage,  2tes  Heft,  S.  26.  Feuerbach  über
Oeffentlichkeit  und  Mündlichkeit,  2ter  Theil,  S.  36--60.
Henrion  de  Pansey  de  la  compétence  des  juges  de  paix.
nouv.  edit.  1822.  Biret  recueil  général  et  raisonné  de  la
jurisprudence  et  des  justices  de  paix.  Paris  1824.  Holzschuher ¬
  der  Rechtsweg  S.  540.
131)  Ueber  das  friedensgerichtliche  Verfahren  Code  de  proc.  Art.
1—47.  Carré  traité  et  questions  l.  p.  1—78.  Biret  procédure ¬
  compl.  et  méthod.  des  justices  de  paix.  Paris  1824.
            
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