Metadaten : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 14, Abt. 2)

15.  Buch.  1.  Tit.  §.  909.
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kaufe,  um  lediglich  ihre  Geschäfte  dadurch  zu
betreiben.  Der  Grund  hiervon  ist,  damit  theils  die
Veraͤusferung,  welche  vom  Vater  aus  rechtmaͤßiger  Ursache
auch  ohne  richterliches  Dekret  unternommen  werden  kann,
für  die  Kinder  verbindlich  und  unwiderruflich  werde,  welche ¬
  sonst  eine  vom  Vater  im  eigenen  Namen  unternommene ¬
  Alienation  ihrer  Adventizien  nach  allgemeinen
)  als  gültig  anzuerkennen  nicht  schuldig
Rechtsgründen8
seyn  wuͤrden;  theils  um  den  Kaͤufer  solcher  Guͤter  zugleich
gegen  die  Anspruͤche  der  Kinder  zu  sichern,  und  denselben
in  den  Stand  zu  setzen,  dasjenige  zu  beobachten,  was  ihm
die  oben  angefuͤhrte  L.  1.  Cod.  de  bonis  maternis  zur  Pflicht
macht,  naͤmlich  ne  unquam  partem  earum  rerum,  quas
alienari  prohibitum  est,  sciens  accipiat  vel  ignorans,
und  welcher  in  dieser  Hinsicht  mit  Recht  verlangen  kann,
daß  ihm  der  Vater  nachweise,  daß  eine  rechtmaͤßige  Ursach
zur  Veraͤusserung  vorhanden  sey,  und  ihm  deshalb  Cau81 ¬

).  Alles  dieses,  was  hier  ausgefuͤhrt  worden,
tion  leiste
wird  folgende  wichtige  Gesetzstelle  ausser  Zweifel  setzen.
Sin
L.  ult.  §.  4.  et  5.  Cod.  de  bonis,  quae  liberis.
cum
autem  des  alienum  ex  defuncti  persona  descendit,
etiam  apud  Veteres  haec  esse  substantia  intelligatur,
quae  post  detractum  aes  alienum  supersederit:  habeat
pater
80)  L.  4.  et  6.  Cod.  de  reb.  alien.  non  alienand.  L.  6.  Cod.  Si
res  aliena  pignori  data  sit.  L.  3.  Cod.  de  rei  vindicat.  S.
Westphals  Syst.  des  R.  R.  über  die  Arten  der  Sachen  rc.
§.  331.  —333.
81)  Anderer  Meinung  ist  zwar  Thibaut  im  Syst.  des  P.  R.
1.  B.  §.  362  a.  E.  Allein  man  sehe  meine  Rechtsfälle  a.  a.  D.
§.  38.  —  43.  S.  116-123.
            
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