Full text: Handbuch der gesamten Handelswissenschaften für ältere und jüngere Kaufleute, sowie für Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwälte und Richter (1)

IX. Das Versicherungswesen. 
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sicherung von Sachverständigen abgeschätzten Wertes der Tiere vergütet. Aus 
geschlossen von der Versicherung sind Tiere, die von vornherein mit lebensgefährlichen 
Krankheiten behaftet sind; eine Reihe von Verlusten ungewöhnlicher Art, sowie 
solche Verluste, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, sind auch von der Ent 
schädigung ausgeschlossen. 
Transportversicherung. Nach dem Vorbilde der Seeversicherung hat sich, 
freilich erst im Laufe des gegenwärtigen Jahrhunderts, auch das Versicherungs 
geschäft gegen die Gefahren des Fluß- und Landtransportes ausgebildet. Es be 
stehen zur Zeit in Europa eine Reihe von allgemeinen Transportversicherungsgesell 
schaften, von welchen manche auch noch andere Versicherungsgeschäfte treiben. 
Landtransportversicherungen werden übrigens auch von vielen Feuerversicherungs 
gesellschaften, von Posten, Spediteuren, Eisenbahngesellschaften gegeben. Auch 
Flußtransportversicherungsgesellschaften bestehen. 
Die Transportversicherungen stehen in der Regel für alle Gefahren, welche 
während der Reise entstehen, ein. Die Eisenbahnversicherung insbesondere bietet 
Entschädigung für die Beschädigungen durch den Transport, wie auch gegen 
Diebstahl, Verletzung während der Fahrt, auf den Stationsorten und bei der 
Lagerung. Die Prämien im Transportversicherungsgeschäft richten sich natür 
lich nach der Ware, nach den Schwierigkeiten und Gefahren der Reise. 
Neben 
der Seeversicherung ist die Transportversicherung der juristisch und wahrscheinlich 
auch technisch am besten ausgebildete Zweig des Versicherungsgeschäftes. 
Spiegelglasversicherung. Dieser Versicherungszweig hat dem zunehmenden 
Luxus der großstädtischen Magazine und Verkaufsläden sein Entstehen zu ver 
danken. Da überhaupt die teuren kolossalen Spiegelfenster in den Straßen der 
Städte erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Mode geworden sind, ist 
auch der Versicherungszweig ein neuer. In Deutschland und Österreich bestehen 
zur Zeit etwa 9 Gesellschaften, welche Spiegelgläser versichern. 
Hypothekenversicherung. Dieses Geschäft hat den Zweck, die Hypotheken 
gläubiger gegen jene Verluste zu schützen, welche ihnen aus dem unzureichenden 
Werte ihrer Hypotheken möglicherweise zugehen können. Diese Art von Ver 
sicherung hat ihren Grund darin, daß diejenigen Hypothekengläubiger, welche 
vollständig gedeckt sein wollen, in der Regel nur bis ungefähr zur Hälfte des 
Schätzungswertes der Grundstücke Darlehen geben. Wenn aber ein Grund 
besitzer sein Besitztum noch weiter belasten will und, um seine Wirtschaft be 
treiben zu können, belasten muß, ist er genötigt, zu hohe Zinsen zu bezahlen. 
Es mußte ein Mittel gefunden werden, um einem Darlehen auf Grundstücke 
die Vorteile eines hypothekarischen Darlehens auch dann noch zu bewahren 
wenn das Darlehen die Hälfte des Schätzungswertes des Grundstückes bei weitem 
überschreitet. Es ist demnach die Aufgabe der Hypothekenversicherung, nament 
lich die Gläubiger in zweiter, dritter Hypothek u. s. f. eben so sicher zu stellen 
wie die Gläubiger der ersten Hypothek. Die Idee einer solchen Anstalt rührt 
schon aus dem Jahre 1801; als eigentliche Hypothekenversicherungsgesellschaft 
verwirklichte sie sich erst 1858. Jetzt bestehen in Deutschland und Österreich 
mehrere Gesellschaften für Hypothekenversicherung. 
Kreditversicherung. Unter dem Namen Kreditversicherung sind Anstalten, 
wahrscheinlich zuerst in Hamburg, ins Leben getreten, welche sich zur Aufgabe 
gemacht haben, gegen Verluste im Handelsgeschäft zu versichern. Begreiflicher 
weise stehen diesem Geschäft große Schwierigkeiten entgegen: die Schätzung des 
in Frage kommenden Risikos, sowie die geringe Neigung des Kaufmanns, seine 
Schuldner dem Versicherer zu nennen und dadurch seine Kundschaft mitzuteilen: 
endlich die Befürchtung, daß weniger vorsichtige und sehr unternehmungslustige 
Kaufleute im Vertrauen auf die durch die Versicherungsanstalt gewährte Sicherheit 
zu viel wagen und dadurch die Vorteile der Versicherung illusorisch machen würden.
	        
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