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in der Regel auch aus den möglichen (zeitlich/kongruenten) institutionalisierten
Strukturen.
Beispiele: Merkmale der Bildungssysteme wie Schuleintritt, Übergänge auf andere, eventuell
historisch spezifische Schultypen, Spannen der Verweildauer, Voraussetzungen (Zugangsrestriktionen) -
für Berufsbildung und Beruf wie Hochschulreife oder Studium, Stadien der
Beamtenlaufbahnen usw.
2.1.2 Lebenszyklen - Plausibilität
Biologische Spannen von Fertilität (Geburtenlimits, Einschränkung der Geburten auf Mütter
zwischen dem 12. und 56. Lebensjahr). Überprüfbar sind nicht nur die Zielpersonen bzw. deren
Ehefrauen, sondern auch Mütter- und Schwestergeneration. Abstände von Geburten in der
Geschwisterfolge sind nach biologischer Plausibilität zu
prüfen, wobei allerdings auch
Mehrfachgeburten (Zwillinge/Drillinge) und Überschneidung der Geburtsjahrgänge (etwa in
Familien, in denen sowohl die leiblichen als auch adoptierte Kinder leben) beachtet werden
müssen. Gesellschaftliche Normen wie Heiratsalter sind in der Spanne der erhobenen Daten
zwar unter Umständen abweichend, in der Regel aber kann das Alter bei Frauen von mindestens
17-18 Jahre angenommen werden. In diesem Zusammenhang ist der Vergleich von Geburtsjahr
und Heiratsjahr der Eltern und der Geburt des ältesten Geschwister hilfreich, da Fehler in diesen
Angaben möglich sind.
Grundsätzlich gilt, daß zur Prüfung solcher Einzeldaten die gesamte Lebensgeschichte der
Befragten und die Daten ihrer Familienmitglieder mit einzubeziehen sind.
2.2 Aspekte der Datenkonsistenz
2.2.1 Vorbemerkung
Während der hier formal abgegrenzte Komplex 1 die mehr externen Prüffaktoren heranzieht
soll unter dem Begriff der Konsistenz die quasi immanente Stimmigkeit der Datenrekonstruktion
eines Lebensverlaufs verstanden werden. Dieser ist als „komplexe Einheit“ (Tölke, 1982) zu
betrachten. Verknüpfungen von Ereignissen und Schnittstellen der Verkettungen von Verläufen
sind durch mehrfache Zuordnung und Überschneidung der Einzeldaten möglich und sollen ein
in sich widerspruchsfreies Gesamtbild der Einheit eines individuellen Lebensverlaufs
konstituieren. Die Konsistenz der verknüpften Einzeldaten muß dabei immer die Konsistenz des
Gesamtbildes einbeziehen.
Das Aufspüren von Inkonsistenzen soll Fehler in den Einzeldaten aufdecken, die retrospektive
Schwachstellen kennzeichnen und Ansätze zur Korrektur (z.B. durch sehr genaue Vergleiche
mit dem Tonbandprotokoll und eventuell auch durch notwendige Nachrecherchen) markieren.
Die Konsistenz des gesamten Lebensverlaufs muß gewährleistet sein, wenn die Daten zur
Aufnahme in die Datenbank zur Analyse freigegeben werden. In der Edition der 1981/82
erhobenen Fälle wurden auf diese Weise Fälschungen und dubiose, für die Auswertung
unbrauchbare Interviews erkannt und eliminiert. Die Edition der LV II hat gezeigt, daß Fehlei
dieser Art nicht auftreten, da die Komplexität des Instruments Fälschungen zu einer Arbeit
werden läßt, die sich vermutlich noch schwieriger gestalten würde als die Aufnahme eines