Volltext : Menger, Anton: ¬Die Zulässigkeit neuen thatsächlichen Vorbringens in den höheren Instanzen

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gesetzlich  gerechtfertigt  werden  kann.  Man  kann  daher  die
Thätigkeit  des  oberen  Richters  nach  jener  ersten  Gruppe
von  Gesetzgebungen  als  eine  materielle,  nach  der  zweiten
dagegen  als  eine  formelle  Prüfung  der  Gesetzmässigkeit
des  vom  ersten  Richter  geschöpften  Urtheils  bezeichnen.
Welches  von  diesen  beiden  Berufungssystemen  ist  nun
für  unser  modernes  Verfahren  vorzuziehen?  Diese  Frage
ist  durch  den  neuen  Entwurf  einer  deutschen  Civilprocessordnung -
  (1871)  wieder  in  den  Vordergrund  der  Discussion
gerückt  worden  und  deren  Lösung  soll  auch  den  Gegen
stand  der  vorliegenden  Abhandlung  bilden.  Ehe  ich  jedoch
mich  dieser  Aufgabe  selbst  zuwende,  soll  hier  noch  untersucht ¬
  werden,  welche  Stellung  die  Gesetzgebungen  früherer
Epochen  zu  dieser  wichtigen  processualischen  Frage  eingenommen ¬
  haben.  Wie  bei  jeder  historischen  Untersuchung,
so  wird  sich  auch  hier  ergeben,  dass  die  Probleme,  welche
das  Bedürfniss  der  Gegenwart  wieder  an  die  Oberfläche
treibt,  vorlängst  schon  unter  anderen  Verhältnissen  gestellt
und  mit  grösserem  oder  geringerem  Erfolge  gelöst  worden
sind.  Von  dem  durch  diese  Untersuchung  gewonnenen
Standpunkte  aus  wird  es  nicht  schwer  sein,  zu  entscheiden, -
  ob  die  Ausschliessung  oder  die  Zulassuug  von
neuem  Beweisstoffe  im  Berufungsverfahren  für  das  Processverfahren -
  unserer  Zeit  als  zweckmässig  und  erspriesslich
zu  betrachten  ist.
§.  2.
Römisches  Recht.
Dem  älteren  römischen  Rechte  bis  zum  Untergange
der  Republik  war  in  Civilsachen  ein  Appellationsverfahren
in  unserem  Sinne  unbekannt.  Allerdings  hat  das  römische
Recht  der  älteren  Zeit  zwei  Rechtsinstitute:  die  provocatio
und  die  appellatio  ausgebildet,  welche  eine  Ueberprüfung  der
richterlichen  Entscheidungen  zum  Gegenstande  haben  und  in-
            
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