INHALT.
§. 1. Einleitung.
Die Tendenz unserer Zeit auf Zuziehung der Betheiligten und
Abschaffung des Instanzenzuges in Verwaltungssachen S. 1, 2; im Strafprocesse -
S. 2, 3; im Civilprocesse S. 3, 4. Extensive und intensive Beschränkungen ¬
der höheren Instanzen S. 5, 6. Beispiele von extensiven
Einschränkungen S. 6—8. Intensive Einschränkungen in Beziehung auf
die Rechtsfrage S. 8—12. Intensive Einschränkungen in Beziehung auf
die Thatfrage S. 12—14.
§. 2. Römisches Recht.
Die Rechtswohlthat der Neuerungen im älteren römischen Recht
S. 14—16. Schriftliche Fixirung der mündlichen Verhandlung vor dem
ersten Richter in der früheren Kaiserzeit S. 16-20. Beweisstellen für
die Geltung der Rechtswohlthat der Neuerungen während der Epoche der
classischen Jurisprudenz S. 21—25. Die L. 6 C. J. de app. 7, 62 S. 26—27.
Beschränkung der Rechtswohlthat in dem kaiserlichen Gerichtshof: Eindringen ¬
der Schriftlichkeit in die Vorinstanzen S. 27—30. L. 11 pr. C.
Th. de app. 11, 30 S. 30—32. Erläuteruug der L. 32, C. J. de app. 7, 62
S. 32—39. Wiederherstellung des Beneficium novorum im kaiserlichen
Gerichtshof durch L. 4, C. J. de temp. et repar. 7, 63 S. 39—45. Geltung
der Rechtswohlthat in den nicht kaiserlichen Berufungsgerichten S. 44—48.
§. 3. Fortbildung des römischen Rechtes in der Gesetzgebung
des Mittelalters und der neueren Zeit.
Fortdauernde Geltung der Rechtswohlthat der Neuerungen im älteren
canonischen Recht S. 49—54; in den Decretalensammlungen S. 54-56.
Einschränkungen der Rechtswohlthat im späteren kirchlichen Recht S. 56—59;
Bestimmungen der Reichsgesetze über die Rechtswohlthat S. 59—64, insbesondere ¬
des jüngsten Reichsabschiedes S. 65, 66 und der deutschen
Particularprocessordnungen S. 66—69.