Volltext : Menger, Anton: ¬Die Zulässigkeit neuen thatsächlichen Vorbringens in den höheren Instanzen

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er  entwickelt  vielmehr  in  Ansehung  der  ihm  vorgelegten
Rechtssachen  lediglich  eine  negative,  kritische  Thätigkeit,
die  zu  ihrem  vollen  Erfolge  der  Ergänzung  durch  die  materielle -
  Entscheidungsgewalt  der  unteren  Instanzen  bedürftig -
  ist.
Dieser  negative,  kritische  Charakter,  welcher  die  Thätig
keit  des  französischen  Cassationshofes  eigenthümlich  kennzeichnet, -
  hat  bewirkt,  dass  die  Anführung  von  neuen  Thatsachen -
  und  Beweismitteln  in  den  Verhandlungen  vor  diesem
obersten  Tribunale  den  erheblichsten  Einschränkungen  unter
liegt.  Als  feststehende  Thatsache  kann  wohl  gelten,  dass
der  Cassationshof  in  dem  wichtigsten  Cassationsfalle,  nämlich -
  wenn  ein  Urtheil  letzter  Instanz  wegen  offenbarer  Verletzung -
  des  Gesetzes  angefochten  wird,  neue  Thatsachen
nicht  berücksichtigen,  neue  Beweismittel  nicht  zulassen
darf.  Bei  dem  Mangel  einer  ausdrücklichen  Gesetzesbestimmung ¬
  scheint  zwar  auch  dieser  Punkt  von  einzelnen  Gerichtshöfen -
  und  Schriftstellern  bestritten  worden  zu  sein;
dennoch  aber  hat  in  der  Theorie  und  Praxis  die  Ansicht
überwiegende  Geltung,  dass  die  thatsächlichen  Grundlagen
eines  Rechtfalles  von  dem  in  letzter  Instanz  urtheilenden
Gerichtshofe  erster  Instanz  oder  Appellhofe  endgiltig  fest
gestellt  werden,  und  dass  das  oberste  Tribunal  bei  Beschwerden, -
  welche  auf  dem  ersten  Cassationsgrunde  beruhen,
seiner  Entscheidung  die  in  den  Urtheilsgründen  der  Vorinstanz -
  niedergelegte  Auffassung  der  Thatsachen  zu  Grunde
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zu  legen  hat.
*2)  Der  im  Texte  verfochtenen  Ansicht  liegt  die  Darstellung  von
Boitard  a.  a.  O.  Nr.  768  zu  Grund.  Eine  entgegengesetzte  Meinung  hat
Merlin  in  einem  in  den  Questions  de  droit  (4.  Aufl.  Brüssel  1829,  Bd.  3.
S.  434,  vo.  Communaux  §.  IX)  mitgetheilten  Plaidoyer  vertheidigt,  indem  er
behauptet,  dass  der  Cassationshof  bei  Cassationsbeschwerden  wegen  Verletzung -
  des  Gesetzes  —  allerdings  nur  für  eine  bestimmte  Art  von
Streitigkeiten  —  constant  die  Uebung  befolgt  hat,  d'entrer  dans  l'examen
des  faits  déclarés  par  les  jugemens  soumis  à  sa  censure  suprême  et  qu'il
a,  sans  hésiter,  cassé  tout  ceux  de  ces  jugemens  dans  lesquels  il  a  reconnu
des  erreurs  des  faits  démenties  par  des  actes  authentiques.  Die
            
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