Volltext : Menger, Anton: ¬Das Bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen

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Ausnahmen  immer  nur  die  Freien  in  das  Feld  gerückt.
Die  geistige,  politische  und  militärische  Ueberlegenheit
der  freien  Römer  war  deshalb  so  gross  und  so  zweifellos, ¬
  dass  sich  die  Sklaverei  trotz  mancher  Aufstände
bis  zum  Untergang  der  römischen  Kultur  behaupten
konnte.  Aehnliche  Zustände  haben  während  des  ganzen ¬
  Mittelalters  und  während  der  neuen  Zeit  bis  tief
in  das  achtzehnte  Jahrhundert  fortgedauert.
Seit  dem  achtzehnten  Jahrhundert  hat  sich  aber
diese  Lage  völlig  verändert.  In  Deutschland  wurde
die  allgemeine  Schulpflicht,  in  Frankreich  wurde  während ¬
  der  grossen  Revolution  das  allgemeine  Stimmrecht
und  die  allgemeine  Wehrpflicht  eingeführt  und  diese
grundlegenden  Einrichtungen  haben  sich  seither,  allerdings ¬
  mit  manchen  Abschwächungen  und  Rückschlägen,
über  die  ganze  zivilisierte  Welt  verbreitet.  Durch  diese
drei  demokratischen  Institutionen  sind  die  gesellschaftlichen ¬
  Machtverhältnisse  vollständig  zu  Gunsten  der
besitzlosen  Volksklassen  verschoben  worden,  wenngleich
infolge  der  Langsamkeit  sozialer  Entwicklungen  noch
entfernt  nicht  alle  Konsequenzen  der  geänderten  Sachlage ¬
  hervorgetreten  sind.  Auch  für  unser  veraltetes
Privatrecht,  welches  bisher  inmitten  einer  Welt  von
Veränderungen  seine  starre  Unbeweglichkeit  behauptet
hat,  ist  endlich  die  Zeit  gekommen;  es  muss,  wie  alle
anderen  Einrichtungen,  dem  volkstümlichen  Zuge  unserer ¬
  Zeit  folgen.  Ich  habe  es  versucht,  in  dieser
Schrift  die  Ziele  anzudeuten,  welche  eine  volkstümliche
Umbildung  des  bürgerlichen  Rechts  anstreben  muss.
Unsere  Väter  und  Grossväter  waren  fast  ausschliesslich ¬
  von  politischen  Idealen  erfüllt;  damals  war  die
Verkündigung  einer  Verfassung  mit  einer  erklecklichen
Menger,  Das  bürgerl.  Recht.  2.  Aufl.
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