225
Ausnahmen immer nur die Freien in das Feld gerückt.
Die geistige, politische und militärische Ueberlegenheit
der freien Römer war deshalb so gross und so zweifellos, ¬
dass sich die Sklaverei trotz mancher Aufstände
bis zum Untergang der römischen Kultur behaupten
konnte. Aehnliche Zustände haben während des ganzen ¬
Mittelalters und während der neuen Zeit bis tief
in das achtzehnte Jahrhundert fortgedauert.
Seit dem achtzehnten Jahrhundert hat sich aber
diese Lage völlig verändert. In Deutschland wurde
die allgemeine Schulpflicht, in Frankreich wurde während ¬
der grossen Revolution das allgemeine Stimmrecht
und die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und diese
grundlegenden Einrichtungen haben sich seither, allerdings ¬
mit manchen Abschwächungen und Rückschlägen,
über die ganze zivilisierte Welt verbreitet. Durch diese
drei demokratischen Institutionen sind die gesellschaftlichen ¬
Machtverhältnisse vollständig zu Gunsten der
besitzlosen Volksklassen verschoben worden, wenngleich
infolge der Langsamkeit sozialer Entwicklungen noch
entfernt nicht alle Konsequenzen der geänderten Sachlage ¬
hervorgetreten sind. Auch für unser veraltetes
Privatrecht, welches bisher inmitten einer Welt von
Veränderungen seine starre Unbeweglichkeit behauptet
hat, ist endlich die Zeit gekommen; es muss, wie alle
anderen Einrichtungen, dem volkstümlichen Zuge unserer ¬
Zeit folgen. Ich habe es versucht, in dieser
Schrift die Ziele anzudeuten, welche eine volkstümliche
Umbildung des bürgerlichen Rechts anstreben muss.
Unsere Väter und Grossväter waren fast ausschliesslich ¬
von politischen Idealen erfüllt; damals war die
Verkündigung einer Verfassung mit einer erklecklichen
Menger, Das bürgerl. Recht. 2. Aufl.
15