Interessenkonflikten ihren Vorteil auf Kosten der Schwachen ¬
durchzusetzen wussten, desto mehr musste sich
bei den Mächtigen die Ueberzeugung bestärken, dass
sie auch in Zukunft ihr Interesse behaupten werden,
während die Machtlosen in dem gleichen Masse die
Hoffnung verloren, dieselben später aus der von ihnen
errungenen Stellung zu verdrängen, bis zuletzt sowohl
bei den Begünstigten als auch bei den Ausgeschlossenen ¬
das Bewusstsein von der Notwendigkeit dieses
Zustandes und damit auch von dem Dasein eines
Rechtes entstand. Noch heute kann man in allen
Staaten die Erfahrung machen, dass die Interessen der
Mächtigen bei Konflikten — gegenwärtig allerdings
sich in
meistens auf dem Wege der Gesetzgebung
Rechte verwandeln.
Da die Grundlagen unseres Rechtssystems auf Gewohnheitsrecht ¬
beruhen und dieses sich im wesentlichen
als das Resultat eines erfolgreichen Interessenkampfes
der Mächtigen gegen die Schwachen darstellt, so ist
von vornherein nicht anders zu erwarten, als dass die
so entstandene Rechtsordnung den unteren Volksklassen ¬
sehr nachteilig sein musste. Als dann die staatliche ¬
Gesetzgebung ihre Thätigkeit in immer steigendem
Umfang zu entwickeln begann, begnügte sie sich damit, ¬
den überlieferten Rechtszustand mit vergleichsweise
geringen Abweichungen zu sanktionieren. Und so kann
man denn mit gutem Grunde behaupten, dass unser
heutiges Rechtssystem ein erster Versuch zur Ordnung
der menschlichen Lebensverhältnisse ist, ein Versuch,
dessen leitende Gedanken ihr Dasein einem gewaltigen
Interessenkampfe verdanken, und der deshalb von einer
gerechten Ausgleichung aller Bedürfnisse und An¬