Volltext : Menger, Anton: ¬Das Bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen

Interessenkonflikten  ihren  Vorteil  auf  Kosten  der  Schwachen ¬
  durchzusetzen  wussten,  desto  mehr  musste  sich
bei  den  Mächtigen  die  Ueberzeugung  bestärken,  dass
sie  auch  in  Zukunft  ihr  Interesse  behaupten  werden,
während  die  Machtlosen  in  dem  gleichen  Masse  die
Hoffnung  verloren,  dieselben  später  aus  der  von  ihnen
errungenen  Stellung  zu  verdrängen,  bis  zuletzt  sowohl
bei  den  Begünstigten  als  auch  bei  den  Ausgeschlossenen ¬
  das  Bewusstsein  von  der  Notwendigkeit  dieses
Zustandes  und  damit  auch  von  dem  Dasein  eines
Rechtes  entstand.  Noch  heute  kann  man  in  allen
Staaten  die  Erfahrung  machen,  dass  die  Interessen  der
Mächtigen  bei  Konflikten  —  gegenwärtig  allerdings
sich  in
meistens  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung
Rechte  verwandeln.
Da  die  Grundlagen  unseres  Rechtssystems  auf  Gewohnheitsrecht ¬
  beruhen  und  dieses  sich  im  wesentlichen
als  das  Resultat  eines  erfolgreichen  Interessenkampfes
der  Mächtigen  gegen  die  Schwachen  darstellt,  so  ist
von  vornherein  nicht  anders  zu  erwarten,  als  dass  die
so  entstandene  Rechtsordnung  den  unteren  Volksklassen ¬
  sehr  nachteilig  sein  musste.  Als  dann  die  staatliche ¬
  Gesetzgebung  ihre  Thätigkeit  in  immer  steigendem
Umfang  zu  entwickeln  begann,  begnügte  sie  sich  damit, ¬
  den  überlieferten  Rechtszustand  mit  vergleichsweise
geringen  Abweichungen  zu  sanktionieren.  Und  so  kann
man  denn  mit  gutem  Grunde  behaupten,  dass  unser
heutiges  Rechtssystem  ein  erster  Versuch  zur  Ordnung
der  menschlichen  Lebensverhältnisse  ist,  ein  Versuch,
dessen  leitende  Gedanken  ihr  Dasein  einem  gewaltigen
Interessenkampfe  verdanken,  und  der  deshalb  von  einer
gerechten  Ausgleichung  aller  Bedürfnisse  und  An¬
            
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