Inhaltsverzeichnis : Staats-Archiv (Bd. 2 = H. 5-8 (1796))

III.  Nürnbergs  Rechtfertigung.
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unwiederherstellbaren,  Ruin  aller  Einwohner  zur  Folge  gehabt,
Wittwen  und  Waisen  um  allen  Unterhalt,  die  vielen  öffentlichen -
  Stiftungen  außer  Stande  gebracht  haben,  die  zahlreichen -
  armen  Bürger  vor  dem  Hungertode,  die  leidende  Menschheit -
  vor  dem  Verschmachten  zu  sichern.
Der  Rath,  die  rechtmäßige  Obrigkeit  der  Stadt,  hatte
schon  lange  alles  sein  Ansehen,  und  mit  ihm  sein  Wirkungsvermögen -
  auf  die  allgemeine  Sicherheit,  aufs  traurigste  geschwächt -
  sehen  müssen.  Nur  wenige,  zusammengetretene,
Bürger  hatten,  bisher  schon,  dem  Rathe  öfters  Beschlüsse
abgetrotzt,  welche  so  wenig  mit  dem  guten  Willen  des  Raths,
als  mit  dem  Rechte  und  der  Billigkeit,  übereinstimmten.
Die  öffentliche  Staatsgewalt  schien  nicht  mehr  im  Stande  zu
seyn,  den  Bürger  bey  seinen  Rechten  zu  schützen,  noch  weniger -
  ihm  einen  ruhigen  Rechtsgang  zu  gewihren:  die  Stadtmiliz, -
  die  Bürger  selbst,  waren  von  den  französischen  Truppen
entwaffnet,  von  diesen  alle  nur  etwas  taugliche  Gewehre  der
Bürger  weggeschleppet,  ein  beträchtlicher  Theil  des  städtischen
Zeughauses  ausgeleert  und  weggeführet  worden.
Und  welche  Folgen  waren  von  der  Königlich  Preußischen
Besitznehmung  des  Stadtgebietes,  rings  um  die  Mauern
herum,  zu  erwarten!
Kaum  war  diese  Besitznehmung  erfolgt,  als  ein  Ungenannter -
  *)  schon  darauf  aufmerksam  machte,  mit  welch  geringer -
  Mühe  alle  Handlung  Nürnbergs  aus  der  Stadt  hinweg,
*)  Schreiben  eines  Reisenden  über  Nürnbergs  gegenwärtige -
  Lase.  Ein  Auszug  desselben  stehet  in  der  National
Zeitung  der  Teutschen,  45.  Stück,  S.  994.
Staats=Archiv  Heft  7.
ge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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