Metadaten : Beyträge zur Erläuterung rechtlicher Gegenstände (2)

hängt  von  keiner  Ahnenprobe  ab.  541
13.
Was  ist  eine  vollrittermäßige  Heirath?
Auf  eben  diese  Weise  läßt  sich  auch  der  richtige =
  Sinn  des  Ausdruckes:  vollrittermäßige
Heirath  bestimmen.  Es  liegt  dabey  der  Begriff =
  der  Ritterbürtigkeit  und  Rittermäßigkeit =
  zum  Grunde.  Ritterstand  wird  hierbe  y  |
mit  Adelstand  gleic  bedeutend  gebraucht:  wenn
gleich  in  anderer  Rücksiche  Ritter  und  Edelmann =
  sehr  verschieden  sind;  indem  eigentlich
nur  derjenige  ein  Ritter  ist,  welcher  für  seine
Person  den  Ritterschlag  erhalten  hat.  Alle  diejenigen =
  aber,  welche  von  einem  Ritter  durch
Mannspersonen  und  freye  und  eheliche  Geburt
abstammen,  heißen  Ritterbürtige  oder  Rittermäßige. =
  Auch  hierbey  kommt  es  bloß  auf
den  Ritterstand  des  Vaters  on;  wenn  nur  die
Mutter  eine  Person  freyer  Geburt  und  Standes =
  ist.  Denn  eine  solche  Heirath  ist  auch  eine
rittermäßige  oder  der  Ritterwürde  anständige  Heirath =
  und  Rittersweib  hat  Rittersrecht  a).
Sind  hingegen  beyde  Chegatten  zu  Helm  und
Schild  geboren,  so  ist  das  eine  vollrittermaßige ¬
  Heirath;  und  die  Kinder,  welche  in  dieser ¬
  Ehe  erzeugt  werden,  sind  vollrittermaͤßige
oder  vollritterbürtige  Kinder  b).  Die  vollrittermäßige =
  Heirath  kann  also  wohl  von  eine =
  einsitig  rittermäßigen  Heirath  in  Rücksicht
des  Ehemannes  unterschieden  werden;  welche
dem  Stande  des  Adels  in  dem  Betrachte  angemessen =

            
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