Volltext : Martitz, Ferdinand von: ¬Das eheliche Güterrecht des Sachsenspiegels und der verwandten Rechtsquellen

——
XI
ten  Vermögen  der  Frau  ins  Schwanken  gekommen  und  verfallen ¬
  ist.  Von  einer  Fortdauer  desselben  als  gemeines  deutsches ¬
  Recht,  einer  Ergänzung  des  bestehenden  Rechts  aus
ihm  kann  schon  aus  diesem  Grunde  keine  Rede  sein.
Was  eine  Erforschung  des  Sachsenspiegels  und  der  ihn
verwandten  Rechtsdenkmäler  lockend  und  lohnend  erscheinen
lässt,  das  ist  der  vortreffliche  Ausgabenapparat,  den  wir  für
diesen,  wie  keinen  andern  Quellenkreis  unserer  Rechtsgeschichte ¬
  besitzen.  Der  Verfasser  durfte  sich  glücklich
preisen  sein  System  auf  gutem  Grunde  zu  bauen.  Wie  lückenhaft ¬
  und  unsicher  würde  eine  Darstellung  des  altsächsischen
Rechts  sein  ohne  Homeyer's  Ausgabe  des  Sachsenspiegels,
die  für  das  Landrecht  nun  in  vollendeter  Form  uns  vorliegt
und  dem  Bearbeiter  jenen  ästhetischen,  künstlerischen  Reiz
gewährt,  ohne  den  wissenschaftliches  Schaffen  der  wahren
Weihe  entbehrt.  Den  Einblick  in  die  Geschichte  des  Sachsenspiegelrechts ¬
  verdanken  wir  erst  den  zahlreichen  Publicationen ¬
  von  magdeburger  Rechtsquellen,  die  uns  die  letzten
Jahre,  dank  dem  belebenden  Einflusse  Stobbe  s,  gebracht.
Eine  Reihe  jüngerer  Gelehrter  hat  die  wichtigsten  Werke
jenes  Quellengebiets  der  Forschung  erst  zugänglich  gemacht,
so  Laband  1863  durch  seine  Ausgabe  des  syst.  Schöffenrechts, ¬
  Behrend  1864  durch  die  magdeburger  Fragen,
Steffenhagen  durch  seine  der  Verbreitung  des  magdeburger ¬
  Rechts  in  Preussen  gewidmeten  Arbeiten.
Der  Verfasser  ist  zudem  selbst  in  der  glücklichen  Lage
gewesen  das  handschriftliche,  wahrhaft  unübersehbare  Material ¬
  des  magdeburgischen  Stadtrechts  für  die  nachfolgenden
Untersuchungen  in  ausgiebiger  Weise  benutzen  zu  können.
Unter  den  handschriftlichen  Schätzen,  die  ihm  die  Bibliotheken
von  Berlin,  Dresden,  Halle,  Leipzig,  Königsberg  darboten,
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer