Volltext : Marschner, Gustav: ¬Die Anfechtungen der neueren Civilgesetzbücher

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Oesterreichische  Gesetzbuch  1502  Paragraphen  zählt,  von  denen
übrigens  noch  eine  ziemliche  Anzahl,  streng  genommen,  nicht
in  das  Gebiet  des  Privatrechtes  gehört,  der  Sächsische  Entwurf ¬
  dagegen,  bei  ungefähr  demselben  Längenverhältnisse  der
einzelnen  Paragraphen,  ziemlich  700  Paragraphen  mehr  enthält, ¬
  und  namentlich  in  seinem  ersten  und  sechsten  Theile  sehr
fühlbare  Lücken  des  Oesterreichischen  Rechtes  ausfüllt.
In  der  zweiten  Beziehung  verweist  man  beispielsweise  auf
die  Abschnitte  des  Entwurfes,  welche  von  den  Personen,  von
dem  Besitze,  von  der  Verjährung,  von  dem  Eigenthume,  von
dem  Pfandrechte,  von  dem  Genossenschaftsvertrage,  von  dem
Eherechte,  von  der  elterlichen  Gewalt,  von  der  wechselseitigen
Versorgungspflicht  zwischen  Eltern  und  Kindern,  von  der  Vormundschaft, ¬
  von  der  gesetzlichen  Erbfolge,  von  der  Form  der
letzten  Willen,  von  Verlassenschaftsverträgen  handeln.
Der  Justizminister  veranstaltete,  nachdem  er  den  Entwurf
aus  den  Händen  der  Commission  als  vollendetes,  abgeschlossenes ¬
  Werk  übergeben  erhalten  hatte,  eine  Revision  desselben
durch  den  Oberappellationsrath  Dr.  Marschner,  an  welcher
er  sich  übrigens  und  zwar  nicht  blos  bei  Hauptsätzen,  sondern
auch  bei  Fragen,  welche  in  das  Detail  eingingen,  fortwaͤhrend
betheiligte.
Dieser  Revision  war  jedoch  durch  den  füͤr  Ausarbeitung  des
Werkes  vorgezeichnet  gewesenen  Plan  eine  bestimmte  Grenze
gesetzt.  Auch  hatte  man  sich,  wie  man  nicht  vergessen  durfte,
davor  zu  hüten,  daß  man  nicht  vielleicht  seiner  eigenen  individuellen ¬
  Anschauung  der  Ansicht  der  Commission  gegenüber
zu  viel  Gewicht  beizulegen  versucht  wurde.  Was  der  Verfasser ¬
  des  Entwurfes,  welcher  denselben  fünf  Jahre  lang  durchdacht =
  gehabt,  gut  befunden  und  hierauf  auch  die  Commission
nach  gewissenhafter,  sorgfaltiger  Prüfung  genehmiget  hatte,
            
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