Volltext : Marbach, Franz Adolf: ¬Ein Wort über den Rechtscharakter der Actiengesellschaft

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juristisches  Werkzeug  zu  großen  Unternehmungen  gedient;
Millionen  über  Millionen  sind  ihm  anvertraut  worden; ¬
  aber  der  Wissenschaft  ist  es  fremd  geblieben.  Ganz
allein  das  Geschäftsleben  hat  es  erzeugt  und  unter  Mithülfe ¬
  der  Staatspolitik  ausgebildet.
So  halten  wir  denn  die  Actiengesellschaft  für  ein  rein
germanisches  Rechtsinstitut,  aber  ein  allen  germanischen
Stämmen,  diesseits  und  jenseits  des  Atlantischen  Oceans,
gemeinschaftliches,  im  allgemeinen  germanischen  Gewohnheitsrechte ¬
  begründet;  mit  einem  Worte  für  ein  Institut
des  modernen  Privat-Völkerrechts  (jus  gentium  orbis  Germanici). ¬

Noch  heute  sind  allen  germanischen  Stämmen  gewisse
Rechtsideen  im  öffentlichen,  wie  im  Privatrechte,  im  Civilund ¬
  Prozeßrechte,  gemeinschaftlich,  die  in  neuerer  Zeit  immer
mehr  und  mehr  wieder  aufwachen,  und  sich  geltend  machen.
Um  so  mehr  ist  es  Aufgabe  der  Rechtswissenschaft,  sie  zu
verfolgen,  und  das  Volk  zum  klaren  Bewußtsein  darüber
zu  bringen,  zumal  da  wir  nicht,  wie  die  Römer  im  Edicte,
einen  praktischen  Mittelpunkt  zu  Sammlung,  Ausbildung
und  Sichtung  gewohnheitsrechtlicher  Ideen  und  Rechtsregeln ¬
  haben.
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