Volltext : Mandry, Gustav von: ¬Der civilrechtliche Inhalt der Reichsgesetze

§.  7.  Die  Berufsstände.
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Wird  hiervon  ausgegangen,  so  erscheinen  nur  als  beseitigt
a.  die  Bestimmungen,  welche  Militärpersonen  bezüglich
der  Erwerbung,  Veräußerung  und  Belastung  von  Grundstücken
beschränken  (vgl.  §.  42):  also  die  römisch-rechtlichen  Vorschriften ¬
  in  L.  9  pr.  re  mil.  49.  16  und  ähnliche  Stellen,  wenn  sie
überhaupt  im  heutigen  Rechte  Bedeutung  beanspruchen  können,
die  Bestimmungen  des  preußischen  Landrechtes  II.  10  §.  27  f.
35  f.  u.  s.  f.
Der  Pachtung  von  Grundstücken,  welche  die  römischen
Quellen  in  derselben  Weise  verbieten  (L.  31  und  35  C.  loc.  4,
65),  gedenkt  das  Reichsgesetz  nicht.  Das  Verbot  wäre  aber
wohl,  bestände  es  noch  irgendwo,  per  aigumentum  a  majori
ad  minus  als  aufgehoben  zu  erweisen.  Nur  könnte  sich  fragen,
ob  nicht  unter  Umständen  das  Verbot  des  Gewerbebetriebes
(§.  43)  eingreifen  würde.
b.  diejenigen  Bestimmungen,  welche  bezüglich  der  im  Militärgesetze ¬
  positiv  normirten  Punkte  (Ziff.  2  a.—c.)  im  gemeinen -
  Recht  oder  in  den  Partikularrechten  sich  vorfinden
ausgenommen  allein  die  die  Exekution  betreffenden  Normen,  da
die  Regulirung  im  Militärgesetze  (§.  45  Abs.  1)  in  einer  erweiternden ¬
  Verweisung  auf  die  reichs-  oder  landesgesetzlichen
Bestimmungen  besteht.  Die  Aufhebung  gilt  namentlich  bezüglich ¬
  der  zahlreichen  gemeinrechtlichen  Privilegien,  welche  die
letztwilligen  Verfügungen  der  Militärpersonen  betreffen,  und
zwar  auch  derjenigen,  die  sich  nicht  mit  der  Form,  sondern  mit
Inhalt,  Auslegung,  Schranken  u.  s.  f.  der  letztwilligen  Verfügungen ¬
  befassen  (vgl.  §.  44  Abs.  1  verb.:  die  Vorrechte  ..
bestehen  allein  darin,  daß  ..  .
Noch  könnte
c.  zweifelhaft  sein,  wie  es  sich  verhält  mit  der  im  preußischen ¬
  Land=R.  1.  21  §.  373  enthaltenen  Bestimmung,  welche
die  Auflösung  von  Miethverträgen  der  Militärpersonen  im
Falle  der  Mobilmachung  und  hiermit  zusammenhängenden  Gar17) ¬
  Reichstagsverhandlungen  II.  S.  881  f.  Vergl.  Näheres  unten
Buch  III.
            
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