Volltext : Miscellen aus allen Theilen der Rechtsgelahrtheit (1)

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schädlichen  Folgen  können  zwar  eine  Gesetzgebung
dieser  Art  empfehlen,  der  Jurist  aber  muß  nicht  den
rspielen  wollen.
Gesetzgel
Noch  setzt  Rec.  hinzu  „zuletzt  ist  nach  der  Pütterschen ¬
  Behauptung,  daß  bey  einem  ausdrücklichen  Verbothe =
  des  Stifters  ein  Fideicommis  überall  nicht  veräußert
werde  könnte,  außer  wegen  Stammschulden,  und  zwar
nach  Rec.  Meynung,  mit  guten  Gründen  widersprochen
Die  guten  Gründe  weis  ich  nicht,  da  ich  diese  kleine
Schrift  nicht  habe  erhalten  können,  freue  mich  aber,  daß
Pütter  mit  mir  ein  Gleiches  behauptet  hat,  nur  würde =
  ich  ein  ausdrückliches  Verboth  nicht  für  nöthig  halten.
S.  256.  Z.  7.  v.  unten,  statt  dem  Vasall,  lies  dem  Vafallen.
—
274.  für  ein,  lies  als  ein.
—  ibid.  L.  lin.  L.  de  cod.,  lies  L.  fin.  C.  eod.
—  283.  N.  3.  Arl.,  lies  N.  5.  Act.
S.  VII.  Resindenz,  lies  Residenz.
Vor
—  —  XI.  Z.  12.  v.  u.,  mich  des,  lies  mich  indeß.
—  —  XIV.  3.  6.  v.  u.  L.  6.  II.  lies  L.  6.  x.
            
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