Objekt : Wirschinger, Heinrich: Darstellung der Entstehung, Ausbildung, und des jetzigen rechtlichen Zustandes der Patrimonial-Gerichtsbarkeit in Bayern

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Zweiter  Abschnitt.
Ausbildung  der  bayerischen  PatrimonialGerichtsbarkeit. -

Zweite  Periode
der  Geschichte  der  bayerischen  Patrimonial-Gerichtsbarkeit ¬

vom
Jahre  1311—  1557.
§.  18.
Von  dem  Gerichtswesens).
Die  Errichtung  des  ewigen  Landfriedens  von  1495
und  die  Reception  des  römischen  und  canonischen  Rechtes ¬
  hatten  große  Veränderungen  in  dem  Gerichtswesen
der  damaligen  Zeit  hervorgebracht;  denn  in  die  Gerichte
hatte  sich  das  fremde  Recht  auf  doppelte  Weise  Eingang
verschafft,  einmal  durch  die  Grundsätze,  welche  daraus
in  die  Rechtsbücher  aufgenommen  wurden,  und  dann
durch  die  in  den  Gerichten  nun  Platz  nehmenden  Gelehrten. ¬

Reichsgerichte  waren:
1)  Das  Reichskammergericht,  welches  aus  den
älteren  Reichs-,  Hof-  und  Kammergerichten  hervorgieng,
die  auch  am  Anfange  dieser  Periode  bis  zum  Jahre  1495
blieben,  wo  ersteres  errichtet  ward.  Es  hatte  einen  ständigen ¬
  Sitz  und  ständige  Mitglieder,  welche  der  Kaiser
auf  Repräsentation  der  Reichsfürsten  ernannte.  Der  Kaiser ¬
  hatte  den  Konigsfrieden,  der  der  Idee  nach  immer
noch  blieb,  und  den  vertragsmäßigen  Landfrieden  zu  behaupten, ¬
  und  nach  dieser  Ansicht  muß  man  des  Reichsa) ¬
  Eichhorn  §.  409,  430,  475.
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