III. Die Vormundschaft. 1. Begriff und Arten. §. 91.
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Nulla omnino inter me et eum, qui in potestate mea est, obligatio nascitur. ¬
Gai. IV. 78.
Si stipulanti filio spondeat, si quidem ex causa peculii castrensis, tenebit ¬
stipulatio; ceterum ex qualibet alia causa non tenebit. Si pater a filio
stipulatur, eadem distinctio servabitur. L. 15 §. 1, 2 D. de castr. pec.
III. Die Vormundschaft.
1. Begriff und Arten.
§. 91.
1. Vormundschaft ist die rechtliche Abhängigkeit eines homo
sui furis von einer anderen Person, welcher die Macht zusteht, den
Willen des Bevormundeten als eines der vollen rechtlichen Selbständigkeit ¬
Entbehrenden durch ihren eigenen Willen zu ergänzen
oder zu ersetzen. Gründe der Bevormundung sind jugendliches
Alter und weibliches Geschlecht, sowie die absolute Handlungsunfähigkeit ¬
des Wahnsinnigen und die durch obrigkeitliches
Decret herbeigeführte relative des Verschwenders (vgl. §. 34).
Der Zweck der Vormundschaft geht dahin das Vermögen des
Bevormundeten theils diesem selbst, theils seinen Angehörigen zu
sichern. Die Sicherstellung dieser steht im Vordergrunde bei der
Vormundschaft über Frauen und Verschwender; bezweckt jene Sicherstellung -
der Erbfolgeberechtigten, so soll diese speciell das von den
Vorfahren ererbte Vermögen den durch seine Vergeudung in ihrem
Lebensunterhalte gefährdeten Nachkommen sichern. Als eine
dem Vormunde zwar kraft eigenen Rechtes aber doch nicht
schlechthin um seiner selbst willen zustehende ist seine potestas
nicht sowohl derjenigen des Vaters als derjenigen eines Magistrates
gleichartig, so dass derselben ein officium des Vormundes
entspricht.
Tutela est, ut Servius definit, vis ac potestas in capite libero ad tuendum, ¬
eum, qui propter aetatem sua sponte se defendere nequit, iure civili
data ac permissa. L. 1 pr. D. de tut. 26. 1.
I1. Die Macht des Vormundes ist theils eine Macht der Mitwirkung ¬
bei Rechtshandlungen des Mündels theils eine Macht der
selbständigen Einwirkung auf sein Vermögen. Jene oder die Macht
der auctoritatis interpositio (S. 93 unten) ist der tutela,
diese oder die Macht der rerum administratio der cura we¬